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Nachsorge – Kontrolle ist besser …
Bei Brustkrebs im Frühstadium, d. h. ohne Fernmetastasen beginnt die Nachsorge im Anschluss an die Primärtherapie (Operation +/- Bestrahlung +/- Chemotherapie). Sie umfasst regelmäßige Kontrolluntersuchungen auf Rezidive und Fernmetastasen, die Begleitung bei Langzeittherapien mit Diagnose und Therapie von Folge- und Nebenwirkungen, aber auch die psychosoziale Betreuung sowie Rehabilitationsmaßnahmen. Ein wichtiges Anliegen der Nachsorge ist der Abbau von Ängsten und die Verbesserung der Lebensqualität der Patientin.
Der behandelnde Frauenarzt – seltener der Hausarzt – bleibt auch während der Nachsorgephase erster Ansprechpartner für die Patientinnen. Er kann bei Bedarf den Kontakt zu Psychologen, Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen herstellen.
Was wird untersucht?
Während eines Kontrolltermins führt der Arzt ein ausführliches Gespräch mit der Patientin zu ihrem körperlichen und seelischen Befinden, erfragt Besonderheiten, Beschwerden und körperliche Veränderungen. Er tastet beide Brüste und die Lymphabflusswege ab und kontrolliert, ob der Arm auf der operierten Seite möglicherweise durch eine Lymphstauung geschwollen ist. Dazu kommen regelmäßige Mammographien und Brustultraschalluntersuchungen.
Weitere apparative oder labormedizinische Untersuchungen werden bei konkretem Verdacht auf einen neuen Tumor oder Metastasen bzw. bei Therapienebenwirkungen durchgeführt. Studien haben gezeigt, dass eine intensivere Überwachung beispielsweise durch regelmäßiges Röntgen der Lunge, Knochen-Szintigrafie, Leber-Ultraschall oder Tumormarker-Diagnostik bei Patientinnen ohne Symptome keinen Vorteil bringt.
Nachsorge-Zeitplan
Welche Untersuchungen im Rahmen der Nachsorge wann durchgeführt werden sollten, empfehlen die Leitlinien der Deutschen Krebsgesellschaft:
1. – 3. Jahr
- Gespräch, körperliche Untersuchung: vierteljährlich
- Mammografie (+ Brustultraschall)
- nach brusterhaltender Operation: befallene Brust 2x pro Jahr; andere Brust 1x pro Jahr
- nach Mastektomie: verbliebene Brust: 1x pro Jahr
- Laboruntersuchungen, weitere Bildgebung u. Ä.: nur bei Verdacht auf Rezidiv und/oder Metastasen bzw. Therapienebenwirkungen
ab 4. Jahr
- Gespräch, körperliche Untersuchung: halbjährlich
- Mammografie (+ Brustultraschall): 1x pro Jahr
- Laboruntersuchungen, weitere Bildgebung u. Ä.: nur bei Verdacht auf Rezidiv und/oder Metastasen bzw. Therapienebenwirkungen
ab 6. Jahr
- Früherkennung (Mammographie und Brustultraschall 1x pro Jahr)
- weitergehende Untersuchungen bei Verdacht auf Rezidiv und/oder Metastasen bzw. Therapienebenwirkungen
Diese Empfehlungen geben nur einen Rahmen vor. Im konkreten Fall müssen Art und Abstand der Untersuchungen individuell auf Risikosituation und Bedürfnisse der Patientin abgestimmt werden.
Der Zeitplan für die Untersuchungen gilt nur für symptomfreie Patientinnen. Stellen Frauen bei der Selbstuntersuchung der Brust – einem wichtigen Bestandteil der Nachsorge – Veränderungen fest oder treten Beschwerden auf, können sie sofort einen Termin bei ihrem behandelnden Arzt vereinbaren und müssen nicht auf den nächsten Kontrolltermin warten.
(pp)
Quellen:
Deutsche Krebsgesellschaft e.V. (Hrsg.): Interdisziplinäre S3-Leitlinie für die Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms, W. Zuckschwerdt Verlag 2008
AGO e.V. (Hrsg.): Empfehlungen Gynäkologische Onkologie der Kommission Mamma,
www.ago-online.de/index.php?lang=de&site=mamma_guide_topical&topic=mamma_guide , Stand Juli 2010
H.-J. Schmoll. K. Höffken, K. Possinger (Hrsg.): Kompendium Internistische Onkologie, Springer Verlag 2006
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Aktualisiert am: 25.03.11 - 11:57