Transparenz

Kriterien zur Bewertung der Aussagekraft von Zertifikaten und Qualitätssiegeln (IQTiG-Vorgaben)

Aufbau des Zertifizierungssystems im Detail

Die Deutsche Krebsgesellschaft ist die Initiatorin und Gestalterin des Zertifizierungssystems. Unter dem Dach der DKG finden sich alle onkologisch tätigen Fachgesellschaften, Arbeitsgemeinschaften, Berufsverbände und Patientenvertretungen wieder und legen gemeinsam die fachlichen Anforderungen für die Zertifizierung und die Weiterentwicklung des Zertifizierungssystems fest.

Legislative, Exekutive, Judikative

Die Zertifizierungskommissionen repräsentieren die Legislative.
In ihnen sind durchschnittlich 30 Mandatierte aus den Fachgesellschaften, Berufsverbänden, Arbeitsgemeinschaften und der Selbsthilfe vertreten. Damit bündeln sie die Expertise aller Fachgebiete, die onkologische Patientinnen und Patienten behandeln. Die Mandatsträger erarbeiten und aktualisieren die Erhebungsbögen und die Kennzahlenbögen und damit die tumorspezifischen, auf den S3-Leitlinien basierenden Anforderungen/Kennzahlen für die Zertifizierung.

Ob und wie die Anforderungen umgesetzt werden, wird in Audits (Exekutive) geprüft.
Auditverfahren werden durch onkologisch tätige Fachärztinnen und Fachärzte (Fachexperten) durchgeführt. Sie sind keine stimmberechtigten Mitglieder der Zertifizierungskommission. Damit sind Legislative und Exekutive klar voneinander getrennt. Für ihre Tätigkeit als Fachexpert*innen haben die prüfenden Fachärzte eine spezielle Qualifizierung erhalten und aktualisieren ihre Kenntnisse in regelmäßigen Fortbildungen. In den Audits vor Ort, die bis zu 1,5 Tage dauern, werden alle Partner des zertifizierten Zentrums begutachtet und ihre qualitative und quantitative Expertise und ihre Zusammenarbeit innerhalb des Zentrums überprüft. Die Ergebnisse der Kennzahlen werden analysiert und diskutiert, und bei auffälligen Ergebnissen werden Verbesserungsmaßnahmen vereinbart, deren Wirksamkeit dann im Audit des folgenden Jahres überprüft wird. Am Ende eines Audits schreiben die Fachexpert*innen einen Auditbericht, in dem sie die Vergabe des Zertifikats entweder empfehlen oder unter bestimmten Auflagen empfehlen oder nicht empfehlen.

Die Entscheidung über die Zertifikatsvergabe (Judikative) wird in einem weiteren unabhängigen Gremium, dem „Ausschuss Zertifikaterteilung“ getroffen.
Im Ausschuss sind für jedes einzelne Verfahren drei ausgebildete und erfahrene Fachexpert*innen verantwortlich, die in ihrer Bewertung frei und unabhängig sind. Die Zertifikate erteilt der Ausschuss ausschließlich auf Basis der Zentrumsdarlegungen und der von den Fachexperten erstellten Auditdokumentation.

Die Durchführung der Audits wird durch das unabhängige Institut OnkoZert betreut.

Die Tabelle zeigt Legislative, Exekutive und Judikative und deren Verantwortungsbereiche innerhalb des Zertifizierungssystems.
Legislative, Exekutive und Judikative und deren Verantwortungsbereiche innerhalb des Zertifizierungssystems.

Für Patient*innen ist eine Kontaktmöglichkeit für Nachfragen und Rückmeldungen auf dem Zertifikat ausgewiesen.
Die zertifizierten Zentren sind auf der Webseite OncoMap einsehbar.
Der Geltungsbereich eines zertifizierten Zentrums ist auf den Zertifikaten inklusive Anlage dargestellt.

Das Zentrenmodell

Zertifizierte Zentren sind zertifizierte Netzwerke aus stationären und ambulanten Einrichtungen, in denen alle an der Behandlung eines krebskranken Menschen beteiligten Fachrichtungen eng zusammenarbeiten. Neben Fachpersonal aus der Chirurgie, Radioonkologie, Pathologie, Palliativmedizin, Fachleuten für die medikamentöse Tumortherapie und weiteren Fachdisziplinen gehören dazu unter anderem auch onkologische Pflegekräfte, Psychoonkolog*innen und Sozialarbeiter*innen.

Aufbau eines Netzwerks entsprechend des Zertifizierungssystems der Deutschen Krebsgesellschaft
Zertifizierte Zentren sind Netzwerke aus stationären und ambulanten Einrichtungen, die eng zusammenarbeiten ‒ hier das Beispiel eines zertifizierten Darmkrebszentrums.

3-Stufen-Modell der onkologischen Versorgung

Während Organkrebszentren auf eine häufige Tumorerkrankung, wie Brustkrebs oder Darmkrebs, spezialisiert sind, betreuen Onkologische Zentren (OZ) mehrere Tumorarten unter einem Dach. Für welche Tumorarten ein Onkologisches Zentrum ausgewiesen ist, kann auf der Webseite Oncomap/ jeweils unter "Geltungsbereich" eingesehen werden. Mit den von der Stiftung Deutsche Krebshilfe geförderten Onkologischen Spitzenzentren (CCC), deren Schwerpunkt auf der Entwicklung neuer Therapiestrategien liegt, ergibt sich das 3-Stufen-Modell der onkologischen Versorgung, das Teil des Nationalen Krebsplans des Bundesministeriums für Gesundheit ist.

Trotz unterschiedlicher Aufgabenspektren unterziehen sich alle Zentren dieses Systems freiwillig einer strengen Qualitätskontrolle nach einheitlichen Maßstäben. Die Deutsche Krebsgesellschaft und die Deutsche Krebshilfe haben dafür 2013 ihre Anforderungskataloge harmonisiert und im Nationalen Zertifizierungsprogramms Krebs zusammengefasst.

Das Organigramm zeigt den Aufbau des dreistufigen Nationalen Zertifizierungsprogramms Krebs, bestehend aus Zertifizierungskommissionen, dem Auditinstitut Onkozert und dem Ausschuss Zertifikatserteilung
Organigramm des Nationalen Zertifizierungsprogramms Krebs

Jahresberichte sorgen für Transparenz

Die Qualität der Zentren wird in Jahresberichten erfasst und veröffentlicht. Zusätzlich erhalten die Zentren auf Wunsch einen individualisierten Jahresbericht, der die eigenen Ergebnisse im Vergleich zu anderen zertifizierten Zentren darstellt. Diese Berichte sind zentraler Bestandteil der Auditverfahren vor Ort, um die eigene Qualität zu beurteilen und, wenn nötig, stetig zu verbessern.