Organisation

Die Deutsche Krebsgesellschaft ist ein gemeinnütziger Verein und gliedert sich in drei Sektionen:

  • Die Sektion A umfasst die 16 Landeskrebsgesellschaften. Sie sind eigenständige Vereine in jedem Bundesland und leisten regionale Arbeit.
  • In der Sektion B können Akademiker*innen und Angehörige nichtakademischer Berufsgruppen Mitglied werden, die in Forschung, Behandlung und Bekämpfung von Krebserkrankungen tätig sind. Die Sektion B umfasst 25 Arbeitsgemeinschaften in den Abteilungen Experimentelle Krebsforschung (AEK) und Klinische Krebsforschung (AKK) sowie zehn interdisziplinäre Arbeitsgruppen (IAGs).
  • Unternehmen, Körperschaften und sonstigen Organisationen, die den Vereinszweck der Deutschen Krebsgesellschaft fördern wollen, können in der Sektion C Mitglied werden.


Details zur Mitgliedschaft erhalten Sie im Menüpunkt Mitglied werden.

Die Satzung der Deutschen Krebsgesellschaft

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