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Krebsfrüherkennungsuntersuchungen für Männer
Werden Krebserkrankungen frühzeitig erkannt und behandelt, bestehen oftmals gute bis sehr gute Heilungsaussichten. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ein umfangreiches Programm zur Krebsfrüherkennung an. Die Teilnahme an diesen Untersuchungen ist für die gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland kostenfrei.
Folgende Untersuchungen werden Männern im Rahmen der gesetzlichen Krebsfrüherkennung angeboten:
Männern mit bekannter erblicher Vorbelastung werden besondere Maßnahmen zur Früherkennung bestimmter Krebserkrankungen empfohlen.
Früherkennung von Krebs im Genitalbereich, insbesondere Prostatakrebs
Gesetzlich krankenversicherten Männern wird ab dem 45. Lebensjahr eine kostenlose Untersuchung der äußeren Genitalien und der Prostata angeboten. Der Urologe begutachtet die äußeren Genitalien und tastet die Prostata ab. Möglich wird diese Untersuchung aufgrund der anatomischen Nachbarschaft zwischen Prostata und Enddarm. Der Arzt führt den Zeigefinger in den Enddarm ein und tastet vorsichtig die Rückseite der Prostata ab. Er kann dabei kleine Unregelmäßigkeiten, etwa Verhärtungen, feststellen, wie sie bei Prostatakrebs auftreten. Ergibt sich bei dieser Untersuchung der Verdacht auf ein krankhaftes Geschehen, wird eine in der Regel ultraschallgestützte Biopsie durchgeführt. Die aus der Prostata entnommenen Gewebeproben werden unter dem Mikroskop auf eventuelle Anzeichen für Bösartigkeit untersucht.
Früherkennung von Hautkrebs
Vom 35. Lebensjahr an können sich gesetzlich Krankenversicherte alle drei Jahre von einem Hautarzt oder einem speziell geschulten Allgemeinmediziner bzw. hausärztlich tätigen Internisten auf verdächtige Hautbereiche untersuchen lassen. Dabei wird die Haut am gesamten Körper einschließlich des Kopfes kontrolliert. Sowohl schwarzer Hautkrebs, das sogenannte maligne Melanom, als auch „heller“ (nicht-melanozytärer) Hautkrebs können bei der Untersuchung erkannt werden. Das Angebot zur Hautkrebsfrüherkennung gilt für Frauen und Männer gleichermaßen.
Früherkennung von Darmkrebs
Ab dem 50. Lebensjahr können gesetzlich Krankenversicherte eine jährliche Früherkennungsuntersuchung für Dickdarmkrebs vom Gastroenterologen durchführen lassen.
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Der Arzt tastet dabei vom Anus (After) aus die unteren Abschnitte des Darms auf Verhärtungen oder ähnliche Veränderungen ab und untersucht den Stuhl auf nicht sichtbares Blut - beides Symptome, die bei Dick- oder Enddarmkrebs auftreten können. Ab dem 55. Lebensjahr können die Versicherten zwischen zwei Angeboten wählen. Zum einen gibt es die Darmspiegelung (Koloskopie), bei der der gesamte Dickdarm vom Anus aus mithilfe eines biegsamen Schlauchs mit Spiegel begutachtet wird. Diese Untersuchung hat den Vorteil, dass verdächtige Bereiche, aus denen sich später Krebs entwickeln könnte, nicht nur entdeckt, sondern auch sofort entfernt werden können, z.B. sogenannte Adenome. Die Darmspiegelung ist somit gleichzeitig ein Instrument zur Darmkrebsvorsorge. Nach zehn Jahren, so die Empfehlung, sollte sie wiederholt werden. Alternativ können die Versicherten alle zwei Jahre eine Untersuchung auf nicht sichtbares Blut im Stuhl durchführen lassen.
Auch das Darmkrebsscreening wird sowohl Frauen als auch Männern gleichermaßen angeboten.
Teilnahme ist freiwillig
Die Teilnahme an der Darmkrebs-Vorsorge ist freiwillig. Ärzte sind allerdings angehalten, ihre Patienten dazu zu beraten:
"Die Ärztin oder der Arzt hat die oder den Versicherten möglichst frühzeitig ab dem Alter von 50 Jahren einmalig über das Gesamtprogramm eingehend zu informieren. Sie oder er hat die Patientin oder den Patienten dabei über Ziel und Zweck des Programms zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms zu beraten."
Weitere Informationen zu dieser Regelung finden Sie hier.
Quelle:
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krebserkrankungen: https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/17/
Interdisziplinäre Leitlinie der Qualität S3 zur Früherkennung, Diagnose und Therapie der verschiedenen Stadien des Prostatakarzinoms.
Beratung durch die Landeskrebsgesellschaften:
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Zuletzt aufgerufen am: 08.11.2024 12:56