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Krebsfrüherkennungsuntersuchungen für Frauen

Ärztin untersucht Rücken einer Frau
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Werden Krebserkrankungen frühzeitig erkannt und behandelt, bestehen oftmals gute bis sehr gute Heilungsaussichten. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ein umfangreiches Programm zur Krebsfrüherkennung an. Die Teilnahme an diesen Untersuchungen ist für die gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland kostenfrei.

Folgende Untersuchungen werden Frauen im Rahmen der gesetzlichen Krebsfrüherkennung angeboten:

 

Quelle: © dkg-web.gmbh


Frauen mit bekannter erblicher Vorbelastung werden besondere Maßnahmen zur Früherkennung bestimmter Krebserkrankungen empfohlen.

Früherkennung von Krebs im Genitalbereich, insbesondere Gebärmutterhalskrebs

Ab dem 20. Lebensjahr können gesetzlich krankenversicherte Frauen beim Frauenarzt eine kostenlose Früherkennungsuntersuchung für Krebs im Genitalbereich, insbesondere Gebärmutterhalskrebs in Anspruch nehmen. Dabei begutachtet der Arzt zunächst die äußeren Genitalien, um Vulvakrebs oder andere Erkrankungen festzustellen. Anschließend tastet er durch die Scheide hindurch die inneren Genitalien ab. Dabei kann der Arzt Veränderungen, beispielsweise Verhärtungen im Bereich der Gebärmutter feststellen. Mithilfe eines Spekulums (Spiegel) betrachtet die Scheide und den Muttermund am Gebärmutterhals. Aus der Scheide entnimmt er Scheidensekret mit einem Wattestäbchen, um es unter dem Mikroskop auf Infektionszeichen zu untersuchen. Außerdem führt der Arzt einen Abstrich vom Gebärmuttermund und Gebärmutterhals durch. Die entnommenen Zellen werden mikroskopisch auf mögliche Veränderungen untersucht (Pap-Test). Dies erlaubt die Erkennung von Gebärmutterhalskrebs und seinen Vorstufen. Bei einem auffälligen Befund wird die betroffene Patientin umgehend benachrichtigt und zu einer erneuten Untersuchung einladen.

Früherkennung von Brustkrebs

Frau bedeckt Brust mit der Hand
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Vom 30. Lebensjahr an können gesetzlich krankenversicherte Frauen vom Frauenarzt einmal jährlich eine Tastuntersuchung der Brust durchführen lassen. Der Gynäkologe tastet dabei die Brust und die Achselhöhlen auf eventuelle Verhärtungen und vergrößerte Lymphknoten ab. Außerdem kann er Anleitungen zur Selbstuntersuchung der Brust geben.
Vom 50. bis zum vollendeten 70. Lebensjahr werden Frauen alle zwei Jahre zur Mammografie eingeladen. Diese Einladung erfolgt automatisch auf der Grundlage von Angaben der Meldebehörden. Bei der Mammografie handelt es sich um eine Röntgenuntersuchung der Brust, mit der sowohl gut- als auch bösartige Veränderungen und Krebsvorstufen erkannt werden können. Ergeben sich entsprechende Befunde, werden weiterführende Untersuchungen eingeleitet. Die Mammografie gilt derzeit als die effektivste Methode für ein Brustkrebsscreening. Sie sollte nach Möglichkeit in einem zertifizierten Zentrum durchgeführt werden, das über genügend Erfahrung im Umgang mit den Untersuchungsbefunden verfügt.

Früherkennung von Hautkrebs

Vom 35. Lebensjahr an können sich gesetzlich Krankenversicherte alle drei Jahre von einem Hautarzt oder einem speziell geschulten Allgemeinmediziner bzw. hausärztlich tätigen Internisten auf verdächtige Hautbereiche untersuchen lassen. Dabei wird die Haut am gesamten Körper einschließlich des Kopfes kontrolliert. Sowohl schwarzer Hautkrebs, das sogenannte maligne Melanom, als auch „heller“ (nicht-melanozytärer) Hautkrebs können bei der Untersuchung erkannt werden. Das Angebot zur Hautkrebsfrüherkennung gilt für Frauen und Männer gleichermaßen.

Früherkennung von Darmkrebs

Ab dem 50. Lebensjahr können gesetzlich Krankenversicherten eine jährliche Früherkennungsuntersuchung für Dickdarmkrebs vom Gastroenterologen durchführen lassen. Der Arzt tastet dabei vom Anus (After) aus die unteren Abschnitte des Darms auf Verhärtungen oder ähnliche Veränderungen ab und untersucht den Stuhl auf nicht sichtbares Blut - beides Symptome, die bei Dick- oder Enddarmkrebs auftreten können.

Ab dem 55. Lebensjahr können die Versicherten zwischen zwei Angeboten wählen. Zum einen gibt es die Darmspiegelung (Koloskopie), bei der der gesamte Dickdarm vom Anus aus mithilfe eines biegsamen Schlauchs mit Spiegel begutachtet wird. Diese Untersuchung hat den Vorteil, dass verdächtige Bereiche, aus denen sich später Krebs entwickeln könnte, nicht nur entdeckt, sondern auch sofort entfernt werden können, z.B. sogenannte Adenome. Die Darmspiegelung ist somit gleichzeitig ein Instrument zur Darmkrebsvorsorge. Nach zehn Jahren, so die Empfehlung, sollte sie wiederholt werden. Alternativ können die Versicherten alle zwei Jahre eine Untersuchung auf nicht sichtbares Blut im Stuhl durchführen lassen.

Auch das Darmkrebsscreening wird sowohl Frauen als auch Männern gleichermaßen angeboten.

Teilnahme ist freiwillig

Die Teilnahme an der Darmkrebs-Vorsorge ist freiwillig. Ärzte sind allerdings angehalten, ihre Patienten dazu zu beraten:

"Die Ärztin oder der Arzt hat die oder den Versicherten möglichst frühzeitig ab  dem Alter von 50 Jahren einmalig über das Gesamtprogramm eingehend zu informieren. Sie oder er hat die Patientin oder den Patienten dabei über Ziel und Zweck des Programms zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms zu beraten."

Weitere Informationen zu dieser Regelung finden Sie hier.

 

(kvk)


Quelle:
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krebserkrankungen: https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/17/

Interdisziplinäre Leitlinie der Qualität S3 zur Früherkennung, Diagnose und Therapie der verschiedenen Stadien des Prostatakarzinoms. 

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Letzte inhaltliche Aktualisierung am: 21.08.2018

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Zuletzt aufgerufen am: 18.03.2024 13:05