Bitte beachten Sie, dass Texte, die älter als 2 Jahre sind, sich in der Überarbeitung befinden und gegebenenfalls nicht den aktuellen wissenschaftlichen Stand wiedergeben.

Angaben zum Autor und Erstelldatum finden Sie am Ende des Beitrages.

Gynäkologische Krebsfrüherkennung

Gynäkologische Untersuchung im Rahmen der Krebsvorsorgeuntersuchung
Quelle: © AdobeStock_485603781

Zwei der häufigsten Krebsarten bei Frauen können durch die gynäkologische Untersuchung noch im Frühstadium oder sogar den Vorstufen erkannt werden, was die Heilungsaussichten erheblich verbessert: Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) und Brustkrebs (Mammakarzinom). Die gynäkologische Früherkennung umfasst das Gespräch (Anamnese), eine Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust, das Abtasten der Brust durch den Arzt oder die Ärztin, die Untersuchung der inneren Geschlechtsorgane sowie die Zytologie (Untersuchung eines Zellabstrichs vom Muttermund).

Frauen ab 20 sollten sich einmal jährlich bei Gynäkolog*innen zur Untersuchung vorstellen, um Anzeichen von Gebärmutterhalskrebs zu erkennen. Ab dem 30. Lebensjahr wird empfohlen, zusätzlich auch die Brust untersuchen zu lassen. Vom 50. bis zum Ende des 70. Lebensjahr gehört zum gynäkologischen Früherkennungsprogramm eine Mammografie, die alle zwei Jahre empfohlen wird.

Die Untersuchungen im Einzelnen

Das Gespräch (Anamnese)

Zunächst werden sich der Ärzt*innen ausführlich nach den Beschwerden und nach möglichen Risikofaktoren erkundigen. Zusätzlich sind für sie verschiedene Punkte wichtig, wie beispielsweise das Datum der letzten Periode oder die Art der Verhütungsmittel. Handelt es sich bei einer Patientin um die erste Untersuchung in der Praxis, erfassen Gynäkolog*innen zudem ihre Krankenvorgeschichte und in der Familie aufgetretene Krebserkrankungen.


Tastuntersuchung der Brust und Anleitung zur Selbstuntersuchung

Ärzt*innen tasten hierbei das Drüsengewebe der Brust ab, um eventuelle Verhärtungen und andere knotige Veränderungen im Gewebe aufzuspüren. Außerdem kontrollieren sie, ob Lymphknoten in den Achselhöhlen angeschwollen sind.

Gegebenenfalls werden der Gynäkolog*innen Ihnen erklären, wie Sie selbst regelmäßig Ihre Brüste abtasten können, um Veränderungen zu erkennen.


Untersuchung auf dem gynäkologischen Stuhl

Hierbei untersuchen Ärzt*innen zunächst den sichtbaren Bereich der weiblichen Genitalien: die großen und kleinen Schamlippen, den Scheideneingang, die Scheide selbst und den Muttermund.

Ärzt*innen tasten von außen über die Bauchdecke die inneren Organe – vor allem den Gebärmutterkörper – und von innen über die Scheide den Gebärmutterhals bzw. den Muttermund und den Gebärmutterkörper auf mögliche Veränderungen ab.

Danach schauen sie die inneren Geschlechtsorgane an und benutzt, um diese besser einsehen zu können, einen Metallspatel, genannt Spekulum (Spiegel). Mit der Spiegeleinstellung kann der Arzt/die Ärztin die Scheide schmerzlos entfalten und genau betrachten.

Ab 50 Jahren umfasst die jährliche, gynäkologische Genitaluntersuchung auch die Tastuntersuchung des Enddarmes.


Zellabstrich (Pap-Test und HPV-Test)

Während der Untersuchung nimmt der Arzt/die Ärztin mit Hilfe einer Bürste oder eines Spatels Zellmaterial vom Muttermund und Gebärmutterhals ab. Der Abstrich mit den gewonnenen Zellen wird an ein Labor gesendet, wo er von Patholog*innen unter dem Mikroskop begutachtet und in unterschiedliche Befundgruppen, so genannte Pap-Gruppen, eingestuft wird.

Mit dem Pap-Test lassen sich auffällig veränderte Schleimhautzellen finden. Veränderung bedeutet in diesem Fall jedoch nicht gleich Krebs: Viel öfter sind die Schleimhautzellen aufgrund von Entzündungen verändert. Vorstufen von Krebs oder echte Krebszellen werden seltener gefunden. Der Pap-Test sollte möglichst einmal im Jahr durchgeführt werden, um Veränderungen früh zu erkennen und zu behandeln.
Der Name des Tests geht auf den Anatomen George Papanicolaou zurück, der die Methode in den USA entwickelte. Als Teil des Krebsfrüherkennungsprogramms wird der Pap-Test von den gesetzlichen Krankenkassen einmal im Jahr bei Frauen zwischen 20 und 34 Jahren bezahlt.

Frauen ab dem Alter von 35 Jahren können alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung (Ko-Testung) bestehend aus Pap-Abstrich und einem HPV-Test in Anspruch nehmen. Der HPV-Test dient dem Nachweis von Humanen Papillomviren (HPV), die als Hauptauslöser für Gebärmutterhalskrebs gelten.


Lupenoptische Betrachtung des Gebärmuttermunds und der Scheide (Kolposkopie)

Bei Bedarf wird wird im Verdachtsfall ergänzend bei der gynäkologischen Untersuchung auch die Kolposkopie mit einbezogen. Mit Hilfe eines Vergrößerungsglases (Kolposkop) kann der Arzt/die Ärztin die Oberfläche von Muttermund und Scheide mit sechs- bis vierzigfacher Vergrößerung betrachten. Wie bei der Abstrichuntersuchung entfaltet der Arzt/die Ärztin zunächst die Scheide mit Hilfe eines Spekulums. Um die Schleimhaut von Gebärmutterhals und Scheide genau begutachten zu können, werden die Bilder auf einen Monitor übertragen. Durch die Lupenoptik kann der Arzt/die Ärztin auch sehr kleine Veränderungen erkennen und diese als gut- oder bösartig einstufen.

 

(red)



Literatur:

https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2238/KFE-RL_2020-06-18_iK-2020-08-28.pdf (abgerufen am 28.01.2022)
N. Becker, L. v. Karsa: Sekundäre Prävention, in: H.-J. Schmoll. K. Höffken, K. Possinger (Hrsg.): Kompendium Internistische Onkologie, Springer Verlag 2006, S. 307-339

Letzte inhaltliche Aktualisierung am: 03.03.2022

Beratung durch die Landeskrebsgesellschaften:

Mehr zum Thema Früherkennung:

Zuletzt aufgerufen am: 19.03.2024 07:25