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Bessere Lebensqualität durch Palliativmedizin

Hände
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Trotz enormer Fortschritte der Krebsforschung in den letzten Jahrzehnten können nicht alle Patienten von ihrer Krankheit geheilt werden. Ist ein Tumorleiden so weit fortgeschritten, dass das Lebensende näher rückt, setzt die Palliativmedizin ein. Bei ihr stehen nicht mehr Heilung und Lebensverlängerung im Vordergrund, sondern der Erhalt von Lebensqualität, Schmerzlinderung, die Beseitigung anderer Beschwerden sowie Zuwendung und Nähe. (1)

Die Palliativtherapie (pallium lat. Mantel, Umhüllung) versucht – neben der Verbesserung des körperlichen Wohlbefindens – dem Patienten auch bei der Bewältigung emotionaler und sozialer Belastungen zu helfen, die im Zusammenhang mit der Krankheit auftreten. Auch die Bedürfnisse der Angehörigen soll in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden.

Die Palliativmedizin wird oft als die Gesamtheit lindernder Maßnahmen für die letzten Lebenswochen oder Tage betrachtet. Tatsächlich sind lindernde Maßnahmen jedoch auch zu einem früheren Zeitpunkt im Verlauf einer Tumorerkrankung wichtig. Experten fordern deshalb, palliativmedizinische Gesichtspunkte und Behandlungsmaßnahmen frühzeitig in die onkologische Standardversorgung einzubinden – was in manchen Kliniken bereits praktiziert wird (2). Auch in der S3-Leitlinie Palliativmedizin heißt es: „Allen Patienten soll nach der Diagnose einer nicht heilbaren Krebserkrankung Palliativversorgung angeboten werden, unabhängig davon, ob eine tumorspezifische Therapie durchgeführt wird.“ (1) Wann für welche Maßnahme der richtige Zeitpunkt ist, sollte mit den behandelnden Ärzten abgestimmt werden. 

Welche Symptome werden behandelt?

Zentraler Bestandteil einer Palliativtherapie ist die Kontrolle und Linderung von für den Patienten belastenden Symptomen. Zu den häufigsten Symptomen gehören Schmerzen, Energielosigkeit, Müdigkeit, Atemnot, Verstopfung, Übelkeit und Erbrechen(1).

Tabletten
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Besonders die Angst vor einem qualvollen Sterben ist für viele Betroffene und Angehörige sehr belastend. Doch kein Patient muss – und soll auch nicht – unnötige Schmerzen erdulden. Heutzutage können über 90 Prozent aller Patienten mit tumorbedingten Schmerzen so behandelt werden, dass sie weitgehend schmerzfrei sind. Bei den anderen kann der Tumorschmerz zumindest auf ein erträgliches Maß gelindert werden (3).

Angst vor Opiaten brauchten Patienten nicht zu haben, betont Prof. Dr. Claudia Bausewein, Direktorin der Klinik für Palliativmedizin der Universität München: „Frühzeitig eingesetzt, unterbinden Morphin und andere Opiate die Chronifizierung von Schmerzen und sorgen dafür, dass die Patienten gar keine extrem hohen Dosierungen brauchen. Die Befürchtungen, Opioide machen psychisch abhängig und hören irgendwann auf zu wirken, treffen nicht zu.“

Mehr zu den Grundsätzen und Möglichkeiten der Schmerztherapie erfahren Sie in unserem Dossier
Schmerzen wirksam bekämpfen.

 

Das Ziel der Palliativmedizin liegt dabei eindeutig auf der Symptomlinderung, nicht auf einer Beeinflussung des Todeseintrittes: „Palliativmedizin/Palliativversorgung bejaht das Leben und sieht das Sterben als natürlichen Prozess; weder beschleunigt noch zögert sie den Tod hinaus“, heißt es in der Leitlinie Palliativmedizin (1). Palliative Maßnahmen helfen dem Sterbenden, den Übergang so wenig angst- und schmerzvoll zu erleben wie möglich.

Allgemeine und spezialisierte Palliativversorgung

Arzt und Patientin im Gespräch
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Besteht beim Patienten Bedarf für eine Palliativversorgung, wird zunächst geklärt, welche Symptome den Patienten am meisten belasten und welche Wünsche bei Patienten und Angehörigen im Vordergrund stehen. Je nachdem, wie komplex das Krankheitsbild, die individuelle Situation und die sich daraus ergebenden palliativen Maßnahmen sind, wird die Entscheidung für eine Form der Palliativversorgung getroffen. Man unterscheidet dabei grob zwischen Angeboten der allgemeinen (APV) und der spezialisierten Palliativversorgung (SPV). Darüber hinaus gibt es übergreifende Angebote wie stationäre Hospize oder Hospizdienste (1).

Sind die Beschwerden der Patienten noch nicht so stark ausgeprägt, werden meist Maßnahmen der allgemeinen Palliativversorgung gewählt. Das sind z. B. palliativtherapeutische Interventionen auf einer Krankenhausstation, in einer Pflegeeinrichtung, durch einen Pflegedienst oder (ambulant) beim Hausarzt.

Spezialisierte Palliativversorgung kommt zum Einsatz, wenn das Beschwerdebild komplexer oder die einzelnen Symptome sehr ausgeprägt sind und nur durch spezialisierte Fachkräfte wirksam behandelt werden können. Die spezialisierte Versorgung muss von einem Arzt verordnet werden.Sie erfolgt entweder ambulant oder stationär. Im ambulanten Bereich ist die spezialisierte Palliativversorgung gesetzlich verankert als SAPV (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung). Sie wird in der Regel von einem Team aus qualifizierten Ärzten, Pflegekräften, Psycho- und Physiotherapeuten (Palliative Care Team) übernommen und soll es ermöglichen, dass auch schwer kranke Patienten weiter in ihrer gewohnten Umgebung leben können. Anspruch auf diese Versorgung haben gesetzlich krankenversicherte Krebspatienten, denen es sehr schlecht geht oder bei denen die Sterbephase absehbar ist. Jeder niedergelassene Haus-, Facharzt oder Krankenhausarzt kann die SAPV verschreiben.

Stationäre Angebote der spezialisierten Palliativversorgung bieten z. B. eine Palliativstation, der Palliativdienst im Krankenhaus oder einer palliativmedizinischen Tagesklinik. Bei einer Palliativstation handelt es sich um eigenständige, an ein Krankenhaus gebundene Abteilungen. Hier arbeiten unterschiedliche Berufsgruppen zusammen, ein Arzt steht rund um die Uhr zur Verfügung. Die Zimmer und die gesamte Station sind wohnlich gestaltet und sollen möglichst wenig an einen Krankenhausbetrieb erinnern. Für Angehörige stehen meist Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung (4).

Indikationen zur Aufnahme auf eine Palliativstation sind neben therapieresistenten Schmerzen u.a. Störungen der Atmung, Ernährungs- und Verdauungskomplikationen, Kachexie (Auszehrung), und andere Beschwerden bei Tumorerkrankungen. (Blauer Ratgeber 57) Ganz generell ist eine „Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit“ Voraussetzung für eine Aufnahme auf eine Palliativstation (LL S. 193)

Begleitung in der letzten Lebensphase

Pflegerin kümmert sich um ältere Frau
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Eine Sterbebegleitung im engeren Sinne liegt in der Verantwortung ambulanter Hospizdienste oder stationärer Hospize. Hospize begleiten den Patienten mit seinen psychischen, sozialen und seelsorgerischen Bedürfnissen in der letzten Phase des Lebens und bieten auch den Angehörigen Unterstützung an.

Das Betreuungskonzept orientiert sich an einem ganzheitlichen Menschenbild. Sterben und Tod werden als Bestandteile des Lebens betrachtet. Sterben und Sterbende sollen nicht ausgegrenzt, sondern in unser Leben integriert werden. Der Hospizbewegung geht es weder um eine künstliche Verlängerung noch eine Verkürzung des Lebens (5).

Hospizarbeit erfordert ein enges Zusammenwirken von Freunden, Angehörigen, ehrenamtlichen Helfern, Pflegern, Ärzten, Sozialarbeitern und Seelsorgern für und mit den kranken Menschen. Der Patient soll, sofern er es wünscht und die Voraussetzungen dafür geschaffen werden können, so lange wie möglich in der Familie verbleiben. In der Phase der Trauer nach dem Verlust eines geliebten Menschen können Angehörige und Freunde über den Tod hinaus begleitet und unterstützt werden.

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Fachberater:
Prof. Dr. med. Florian Lordick, Universitäres Krebszentrum Leipzig (UCCL),
Vorsitzender der AG Palliativmedizin in der Deutschen Krebsgesellschaft

 

Quellen:

(1) Leitlinienprogramm Onkologie: S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung, Langversion 1.0 – Mai 2015. Online unter http://leitlinienprogrammonkologie.de/uploads/tx_sbdownloader/LL_Palliativmedizin_Langversion_1.0.pdf

(2) Lordick, F. /van Oorschot, B.: Palliativmedizin in der Onkologie. In: Forum 2012/5, S. 367-371, Springer-Verlag.

(3) dkg-web.gmbh: Patientenratgeber Schmerzen bei Krebs (2014), online unter http://www.krebsgesellschaft.de/schmerz-broschuere

(4) Deutsche Krebshilfe: Palliativmedizin. Reihe Blauer Ratgeber, Heft 57 (2012), online unter
https://www.krebshilfe.de/fileadmin/Inhalte/Downloads/PDFs/Blaue_Ratgeber/057_palliativ.pdf

(5) Hartenstein, R.: : Prinzipien der Palliativmedizin und Sterbebegleitung, in: H.-J. Schmoll. K. Höffken, K. Possinger (Hrsg.): Kompendium Internistische Onkologie, Springer Verlag 2006, S. 2478-2489

Service:

Hand klickt am PC auf Maustaste
Quelle: © anyaberkut - fotolia.com

Wenden sie sich bei fragen an Ihren Hausarzt oder behandelnden Onkologen, die oft mit bestehenden Netzwerken zusammenarbeiten, die sie empfehlen können.

Hilfe finden Sie auch bei bei den Beratungsstellen der Landeskrebsgesellschaften.

Das Palliativ-Portal unterstützt bei der Suche nach Palliativmedizinern, -stationen oder ambulanten Pflegedienste oder SAPV-Teams mit Palliativfachkompetenz sowie Hospizvereine und stationären Hospizen. www.palliativ-portal.de/palliativ-suche

Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e.V. vertritt die Belange schwerstkranker und sterbender Menschen, ist die bundesweite Interessensvertretung der Hospizbewegung sowie der zahlreichen Hospiz -und Palliativeinrichtungen in Deutschland. http://www.dhpv.de/index.html

Verzeichnis von ambulanten Diensten, Hospizen und Palliativstationen: www.wegweiser-hospiz-und-palliativmedizin.de/

Die Stiftung bietet Unterstützung bei rechtlichen Fragen sowie bei schwierigen medizinischen oder pflegerischen Situationen. www.hospize.de

Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV) vertritt die Belange schwerstkranker und sterbender Menschen, ist die bundesweite Interessensvertretung der Hospizbewegung sowie der zahlreichen Hospiz -und Palliativeinrichtungen in Deutschland. www.dhpv.de

Beim Krebsinformationsdienst finden Sie weitere Linktipps: 
www.krebsinformationsdienst.de/wegweiser/adressen/palliativ.php

Weitere nützliche Adressen:

http://www.dgpalliativmedizin.de/allgemein/adressen.html

 

Letzte inhaltliche Aktualisierung am: 19.05.2015

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