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Prostatakrebs - Nachsorge und Rehabilitation

Nachsorge – Kontrolle ist besser …

Wenn die medizinische Behandlung einer Tumorerkrankung mit dem Ziel der Heilung (Operation, Bestrahlung) abgeschlossen ist, beginnt die wichtige Phase der Nachsorge. Durch regelmäßige Nachuntersuchungen sollen zum einen Rezidive (ein Wiederauftreten der Krebskrankheit) rechtzeitig erkannt werden, zum anderen Begleit- und Folgeerkrankungen, welche durch eine Operation oder Bestrahlung auftreten können, diagnostiziert und behandelt werden. Beispielsweise sind dieses Störungen beim Wasserlassen, Schwellungen der Unterschenkel, Thrombosen oder Enddarmentzündungen. Nicht zuletzt geht es in der Nachsorge auch darum, dem Patienten bei seinen physischen, psychischen und sozialen Problemen behilflich zu sein.

Die Nachsorgephase beginnt spätestens drei Monate nach Abschluss der Operation oder der Strahlentherapie. In den ersten zwei Jahren finden in Abständen von etwa drei Monaten ärztliche Untersuchungen statt, im dritten und vierten Jahr halbjährlich und danach jährlich. In erster Linie wird dabei der PSA-Wert bestimmt. Bleibt er unter der Nachweisgrenze nach erfolgter Operation, kann auf weitere Zusatzuntersuchungen zum jeweiligen Nachsorgezeitpunkt verzichtet werden. Nach einer Bestrahlung fällt der PSA-Wert nicht unter die sog. „Nachweisgrenze“, sondern auf ein tiefes Niveau, den sog. „Nadir“. Nach einer Bestrahlung kann der PSA-Nadir z.T. auch erst mehrere Monate nach Beendigung der Bestrahlung erreicht werden.

Rehabilitation – Der Weg zurück in den Alltag

Eine Krebserkrankung ist für die Betroffenen immer ein einschneidendes Ereignis. Wenn die Behandlung abgeschlossen ist, bedeutet dies für die allermeisten Patienten nicht, dass sie nun nahtlos wieder in den Alltag zurückkehren können. Ihre körperliche Leistungsfähigkeit ist oft beeinträchtigt, und viele haben auch mit psychischen Problemen zu kämpfen.

Während der Therapie und im Anschluss an die Therapie geht es deshalb darum, so schnell wie möglich körperlich fit und seelisch stabil zu werden; auch gilt es bei Patienten im „aktiven Berufsleben“ die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen. Um diese Rückkehr ins Leben zu unterstützen, haben Krebspatienten im Anschluss an eine Tumorbehandlung Anspruch auf rehabilitative Leistungen.

Die Rehabilitation sollte möglichst bald nach der Operation bzw. Strahlentherapie geplant werden. Meist gibt der behandelnde Arzt schon Hinweise, welche Rehabilitationseinrichtungen in Frage kommen könnten. Wenn nicht, können sich gesetzlich versicherte Patienten an die zentralen Servicestellen REHA wenden. Aber auch bei Krankenkassen oder Rentenversicherungsträgern können die Adressen der Servicestellen erfragt werden.

Was heißt Rehabilitation?

Die Rehabilitation umfasst den Körper betreffende und auch psychosoziale Maßnahmen zur „Wiederherstellung“ des seelischen und körperlichen Gleichgewichts. Die Rehabilitationsmaßnahmen behandeln die körperlichen, sozialen und beruflichen Einschränkungen bzw. beugen ihnen vor, die durch die Erkrankung ausgelöst wurden. Außerdem unterstützt eine Rehabilitation Patienten bei der Bewältigung ihrer Krankheit im Alltag.

Zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation zählen:

  • ärztliche und pflegerische Behandlung, Arzneimitteltherapie
  • psychosoziale Angebote zur Verbesserung der Lebensqualität, zur Unterstützung bei der Krankheitsverarbeitung, zum Abbau von Angst und Depressionen
  • Sporttherapie zur Wiederherstellung der körperlichen Leistungsfähigkeit und zur Linderung des Erschöpfungs-Syndroms („Fatigue“) sowie zur Behandlung psychosozialer Belastungen

 

Neben diesen allgemeinen Zielen einer Rehabilitation, ist es wichtig, dass auch die fachlichen Aspekte der Prostatakrebsbehandlung mit berücksichtigt werden. Daher ist es wichtig, dass die Rehabilitation an Kliniken bzw. Einrichtungen durchgeführt wird, an denen UrologInnen zu den Folgen der Operation oder Bestrahlung, wie z. B. einer Harninkontinenz, einer erektilen Dysfunktion oder einer Enddarmentzündung, beraten können.

Stationär oder ambulant?

Rehabilitationsmaßnahmen können stationär, teilstationär oder ambulant erfolgen. Welche Variante gewählt wird, hängt von den individuellen Voraussetzungen und Wünschen des Patienten ab: Welche Therapien laufen ggf. noch, wie ist ihre jeweilige familiäre Situation, gibt es geeignete ambulante Einrichtungen in Wohnortnähe.

Stationäre Rehabilitation: In einer spezialisierten Rehabilitationsklinik werden die Patienten rund um die Uhr betreut. Es gibt die unterschiedlichsten Angebote, alle an einem Ort. Ein Vorteil der stationären Rehabilitation ist auch, dass die Patienten hier untereinander ihre Erfahrungen austauschen können, aber nicht müssen.

Teilstationäre Rehabilitation: Bei der teilstationären Rehabilitation halten sich die Patienten von morgens bis nachmittags im Rehabilitationszentrum auf, kehren aber abends und an den Wochenenden nach Hause zurück. Diese Möglichkeit ist vor allem für Patienten interessant, die in der Nähe einer entsprechenden Rehabilitationsklinik wohnen und denen es körperlich vergleichsweise gut geht.

Ambulante Rehabilitation: Physiotherapie, Ergotherapie, Ernährungsberatung, Psychotherapie – Einrichtungen am Wohnort bieten ambulant ein breites Spektrum von Rehabilitationsmaßnahmen an, ohne dass ein stationärer Aufenthalt nötig ist. Die ambulante Rehabilitation eignet sich für Patienten, die gern in ihrem häuslichen Umfeld bleiben möchten und in deren Wohnortnähe sich keine geeignete Reha-Klinik für die teilstationäre Betreuung befindet.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen übernehmen bei gesetzlich Versicherten die Krankenkassen oder die Rentenversicherung. Welche Versicherung letztendlich die Leistungen trägt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. ob ein Wiedereinstieg ins Berufsleben geplant ist. Bei privat Versicherten gilt der jeweilige individuelle Vertrag.

Zurück ins Berufsleben

Für die berufliche Wiedereingliederung stehen Krebspatienten sogenannte „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ zu. Diese umfassen berufliche Aus- und Weiterbildung genauso wie die Erstattung von Kosten für technische Arbeitshilfen oder Einarbeitungszuschüsse. Wenn die Tätigkeit stufenweise wieder aufgenommen wird, greift das „Hamburger Modell“: Solange der Patient noch nicht wieder voll einsatzfähig ist und nur anteilig arbeitet, erhält er weiterhin Kranken- bzw. Übergangsgeld.

 

(joh)

 

Quellen:

[1] Prostatakrebs-Leitlinien der European Association of Urology, Stand 2021, http://uroweb.org/guideline/prostate-cancer/
[2] Interdisziplinäre Leitlinie der Qualität S3 zur Früherkennung, Diagnose und Therapie der verschiedenen Stadien des Prostatakarzinoms, Langfassung, Stand: Mai 2021. Download unter: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Leitlinien/Prostatatkarzinom/Version_6/LL_Prostatakarzinom_Langversion_6.0.pdf
[3] H.-J. Schmoll. K. Höffken, K. Possinger (Hrsg.): Kompendium Internistische Onkologie, Springer Verlag 2006

 

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Fachliche Beratung

Prof. Dr. med. Jens Bedke
Stellvertretender Direktor - Klinik für Urologie Tübingen

 

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Fachliche Beratung

Prof. Dr. Christian Gratzke
Ärztlicher Direktor Klinik für Urologie Freiburg

 

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Fachliche Beratung

Prof. Dr. Kurt Miller
Klinik für Urologie, Charité - Universitätsmedizin Berlin

Letzte inhaltliche Aktualisierung am: 26.08.2021

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Zuletzt aufgerufen am: 04.12.2024 10:09