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Solarium und Hautkrebs
Solariumsbesuche steigern das Hautkrebs-Risiko
Nicht nur die natürliche Sonne, auch die UV-Strahlung künstlicher Sonnenbanken kann die Entstehung von Hautkrebs begünstigen. Sonnenstudio-Nutzer haben verglichen mit Menschen, die niemals in einem Sonnenstudio gewesen sind, ein deutlich erhöhtes Risiko für das Maligne Melanom, auch schwarzer Hautkrebs genannt. [1]
Vor allem junge Haut scheint empfindlich: So geht der erste Besuch in einem Solarium vor dem 35. Lebensjahr mit einer Erhöhung des Melanomrisikos um 87% einher. Zudem geht jede zusätzliche Solarien-Nutzung pro Jahr mit einer Erhöhung des Hautkrebsrisikos um 1,8% einher. [1] Etwa 5% der Melanom-Erkrankungen in Europa werden durch Solarien-Nutzung verursacht [2]. Weiterhin können bestimmte Chemikalien, die in Medikamenten oder Kosmetika vorkommen, in Kombination mit UV-Strahlung schnell akute Hautreaktionen wie Sonnenbrand auslösen.
Vorbräunen schützt nicht gegen Sonnenbrand
Der Gedanke, dass das Vorbräunen im Solarium einen UV-Schutz aufbaut ist für manche Menschen ein Grund, ein Solarium zu nutzen. Allerdings ist für den Aufbau des UV-Eigenschutzes nicht nur UV-A-Strahlung sondern auch UV-B-Strahlung in ausreichendem Maß nötig. In Solarien wird jedoch ausschließlich die UV-A-Strahlung verwendet. [2]
Vor dem Urlaub kann die Sonnenempfindlichkeit der Haut also nicht durch den Besuch eines Solariums verringert werden. Wichtig: Auch gebräunte Haut schützt nicht vor DNA-Schäden, die durch Sonnenbrände entstehen. Das Risiko an Hautkrebs zu erkranken besteht trotzdem. [2]
UV-Strahlung ist krebserregend
Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) stufte die künstlich erzeugte UV-Strahlung (UV-Strahlung der Wellenlänge 100 – 400 nm) ebenso wie die natürliche in die höchste Krebsrisikostufe ein. [3] Die UV-Bestrahlung durch Solarien steht damit in einer Reihe mit den Risikofaktoren:
- Rauchen
- Alkohol
- und Asbest.
In Deutschland ist Minderjährigen der Besuch von Solarien zu kosmetischen Zwecken seit 2009 untersagt [1].
Strenge Vorschriften für Solarien
Seit dem Inkrafttreten der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung am 1. Januar 2012 müssen Betreiber eines Solariums strenge Vorgaben erfüllen. Das Personal muss regelmäßig geschult und zertifiziert werden. Nutzer des Solariums müssen vor Ihrem Besuch durch das Personal über alle Risiken der UV-Strahlung aufgeklärt werden. Außerdem hat das Personal die Pflicht, Menschen mit den Hauttypen I und II ausdrücklich vom Besuch des Solariums abzuraten. [2]
Im Eingangsbereich sowie in den Kabinen müssen Aushänge zusehen sein, die über die Risiken der Strahlung aufklären. Der Hinweis, dass es Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren untersagt ist ein Solarium zu besuchen muss gut und sichtbar im Sonnenstudio zu sehen sein. [2]
In den Kabinen müssen die Schutzhinweise der UV-Schutz-Verordnung ausliegen. Zudem müssen Informationen zur Nutzung und Bestrahlungsdauer des Gerätes in der jeweiligen Kabine zu finden sein. Markierungen sollen den einzuhaltenden Mindestabstand zu Geräten, vor die man sich stellen oder setzen muss, verdeutlichen. Vor Schäden an Augen, Haut, vor vorzeitiger Hautalterung sowie vor dem erhöhten Hautkrebsrisiko muss auch in der Kabine deutlich gewarnt werden. Jedes Solarium sollte außerdem über eine Notabschaltung verfügen. [2]
Literatur
Bundesamt für Strahlenschutz:
1. Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Prävention von Hautkrebs, Langversion 2.0, 2021, AWMF Registernummer: 032/052OL, https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/hautkrebs-praevention/ (abgerufen am:12.4.2021)
2. Strahlenschutz Bf. Strahlenschutz konkret; Stand: 2017
3. IARC. Solar and ultraviolet radiation; 2018
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Zuletzt aufgerufen am: 08.10.2024 15:18