Einzelfallzulassung Psychoonkologie

Voraussetzungen Einzelfallzulassung Psychoonkologie

Die Überprüfung der Voraussetzungen für eine Einzelfallzulassung Psychoonkologie in zertifizierten Organkrebszentren sowie Onkologischen Zentren erfolgt anhand der eingesandten Nachweise für die Aus- sowie Fortbildung entsprechend der Zertifizierungsrichtlinien (psychosoziale oder medizinische akademische Grundprofession, psychotherapeutische Weiterbildung, psychoonkologische Fortbildung). Nur dokumentierte Bescheinigungen mit zeitlicher und inhaltlicher Angabe der durchgeführten Fortbildungseinheiten können Berücksichtigung finden.

Voraussetzungen der Einzelfallzulassung

Profession
Arzt oder akademische psychosoziale Ausbildung (Diplom oder Master). Hierzu zählen: Psychologie und Sozialpädagogik im Master, der für ein wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren qualifiziert.

Psychotherapeutische Weiterbildung
Folgende Psychotherapie-Verfahren sind wissenschaftlich anerkannt:

  • Psychodynamische Psychotherapie (Analytische Psychotherapie und Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie),
  • Systemische Therapie
  • Verhaltenstherapie
  •  

Indikationsbezogen auch:

  • Neuropsychologische Therapie (bei psychischen Störungen durch Gehirnverletzungen),
  • Interpersonelle Therapie (IPT; bei affektiven Störungen und Essstörungen),
  • EMDR zur Behandlung Posttraumatischer Belastungsstörungen
  • Hypnotherapie bei Suchterkrankungen (nachgewiesen für die Raucherentwöhnung) und zur psychotherapeutischen Mitbehandlung bei somatischen Erkrankungen

 

Psychoonkologische Fortbildung
Es muss ein zusammenhängendes psychoonkologisches Curriculum durchlaufen worden sein, das den Anforderungen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Psychosoziale Onkologie (dapo) und der Arbeitsgemeinschaft Psychoonkologie (PSO) der Deutschen Krebsgesellschaft entspricht. Hier sind zu nennen: WPO Curriculum (GK, AK, IC oder PT), ein von der Deutschen Krebsgesellschaft anerkanntes psychoonkologisches Curriculum oder vergleichbare psychoonkologische Weiterbildungen (Einzelnachweise nötig).
Approbation: Mind. 1 Person im psychoonkologischen Team muss approbiert sein!
Bestandsschutz: Für alle, die aktuell anerkannt sind, behält die Einzelfallzulassung ihre Gültigkeit.

Eine Liste der von der Deutschen Krebsgesellschaft anerkannten Weiterbildungsanbieter finden Sie in diesem Dokument:

Ablauf der Beantragung

Die Koordinationsstelle für die Einzelfallprüfung Psychoonkologie sondiert die Unterlagen und prüft sie auf Vollständigkeit. Bei fehlenden Unterlagen wird der Antragsteller gebeten, diese noch nachzureichen.

Liegen alle Unterlagen komplett vor, entscheiden die Koordinierungsstelle und der Koordinator der Arbeitsgemeinschaft Psychoonkologie (PSO) der Deutschen Krebsgesellschaft mithilfe der formulierten Kriterien, ob es sich um ein Verwaltungs- oder Begutachtungsverfahren handelt.

Im Falle eines Verwaltungsverfahrens wird dem Antragsteller innerhalb von zwei Wochen nach der monatlichen Gutachterkonferenz das Ergebnis des Verfahrens mitgeteilt (vorausgesetzt die Verwaltungsgebühr wurde überwiesen).

Bei einem umfangreicheren Begutachtungsverfahren leitet die Koordinationsstelle die Unterlagen an einen externen Gutachter und den Koordinator der Arbeitsgemeinschaft Psychoonkologie (PSO) der Deutschen Krebsgesellschaft weiter. Beide prüfen innerhalb von vier Wochen, inwieweit die Kriterien eingehalten sind, und geben ein Votum ab. Nach Abschluss des Verfahrens erhält der Antragsteller das Ergebnis mitgeteilt.

Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Profession: Diplom- oder Masterurkunde,
  • Psychotherapeutische Weiterbildung: Zertifikat der abgeschlossenen Weiterbildung,
  • Psychoonkologische Fortbildung: Zertifikat der abgeschlossenen Fortbildung,
  • ggf. Lebenslauf,
  • Rechnungsadresse.

 

Alle Unterlagen sind als eine Gesamt - PDF-Datei (insgesamt nicht größer als 5 MB) per E-Mail zu senden an: Anita Günther unter guenther@krebsgesellschaft.de

Gebühren

In jedem Fall ist vor der Bearbeitung der Aus- und Fortbildungsnachweise eine Verwaltungsgebühr von 120,00 Euro an die Arbeitsgemeinschaft für Psychoonkologie (PSO)  zu entrichten. Hierfür erhalten Sie eine Rechnung an die uns angegebene Rechnungsadresse. Im seltenen Falle eines Begutachtungsverfahrens werden weitere Bearbeitungsgebühren erhoben. Diese müssen vor Beginn des Begutachtungsprozesses überwiesen werden. Der Antragsteller wird darüber durch die Koordinationsstelle rechtzeitig informiert.

Ansprechpartnerin in der Geschäftsstelle:

Anita Günther
Tel: 030 322932980
Fax: 030 322932966
E-Mail: guenther@krebsgesellschaft.de