Am Ende? Selbstbestimmtes Sterben in Deutschland
Seitdem das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 die damalige Regelung zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe (§217 StGB) für nichtig erklärte, herrscht in Deutschland ein rechtlicher Schwebezustand zum (assistierten) selbstbestimmten Sterben. Denn dem Gesetzgeber ist es nicht gelungen, sich auf eine neue gesetzliche Regelung zu einigen. Gerade in der Onkologie sind Behandelnde aber oft mit Sterbewünschen von Patient*innen konfrontiert: Trotz aller medizinischen Fortschritte sind Krebserkrankungen immer noch eine der führenden Todesursachen in Deutschland, oft einhergehend mit langer Krankheitsdauer und entsprechendem Leidensdruck. Wie kann und soll es also weitergehen mit der Sterbehilfe in Deutschland? Wie gehen verschiedene Professionen mit der aktuellen unklaren Rechtslage um? Zu diesen und weiteren Fragen haben wir beim „Brennpunkt Onkologie“ diskutiert. Lesen Sie dazu mehr in unserem Telegramm.
Referent*innen und Diskussionsteilnehmer*innen
- Prof. Dr. Ulrich Wedding, Chefarzt der Abteilung Palliativmedizin, Klinik für Innere Medizin II, Universitätsklinikum Jena und stellv. Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Palliativmedizin in der DKG
- André-Sebastian Zank, Vorstandsvorsitzender Hospiz- und PalliativVerband Berlin e.V. und Geschäftsführer des Diakonie-Hospiz Lichtenberg, Berlin
- Prof. Dr. Tanja Henking, Professorin für Gesundheits-, Medizin- und Strafrecht an der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt
- Lukas Benner, MdB, Mitglied der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Moderation: Lisa Braun, Presseagentur Gesundheit
Downloads
- Telegramm zum Brennpunkt Onkologie „Selbstbestimmtes Sterben" (PDF, 401,7 KiB)
- Präsentation von Prof. Tanja Henking zum Thema "Suizidhilfe – der rechtliche Rahmen" (PDF, 517,1 KiB)
- Präsentation von Prof. Ulrich Wedding zum Thema "Selbstbestimmtes Sterben – Herausforderungen im klinischen Alltag" (PDF, 1,3 MiB)