Anita Günther
Anerkennung Psychoonkologie, Anerkennung Soziale Arbeit
Die Überprüfung der Voraussetzungen für eine Einzelfallzulassung Psychoonkologie in zertifizierten Organkrebszentren sowie Onkologischen Zentren erfolgt anhand der eingesandten Nachweise für die Aus- sowie Fortbildung entsprechend der Zertifizierungsrichtlinien (psychosoziale oder medizinische akademische Grundprofession, psychotherapeutische Weiterbildung, psychoonkologische Fortbildung). Nur dokumentierte Bescheinigungen mit zeitlicher und inhaltlicher Angabe der durchgeführten Fortbildungseinheiten können Berücksichtigung finden.
Profession
Arzt oder akademische psychosoziale Ausbildung (Diplom oder Master). Hierzu zählen: Psychologie und Sozialpädagogik im Master, der für ein wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren qualifiziert.
Psychotherapeutische Weiterbildung
Folgende Psychotherapie-Verfahren sind wissenschaftlich anerkannt:
Indikationsbezogen auch:
Psychoonkologische Fortbildung
Es muss ein zusammenhängendes psychoonkologisches Curriculum durchlaufen worden sein, das den Anforderungen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Psychosoziale Onkologie (dapo) und der Arbeitsgemeinschaft Psychoonkologie (PSO) der Deutschen Krebsgesellschaft entspricht. Hier sind zu nennen: WPO Curriculum (GK, AK, IC, PMP oder PT), ein von der Deutschen Krebsgesellschaft anerkanntes psychoonkologisches Curriculum oder vergleichbare psychoonkologische Weiterbildungen (Einzelnachweise nötig).
Approbation: Mind. 1 Person im psychoonkologischen Team muss approbiert sein!
Bestandsschutz: Für alle, die aktuell anerkannt sind, behält die Einzelfallzulassung ihre Gültigkeit.
Die Koordinationsstelle für die Einzelfallprüfung Psychoonkologie sondiert die Unterlagen und prüft sie auf Vollständigkeit. Bei fehlenden Unterlagen wird der Antragsteller gebeten, diese noch nachzureichen.
Liegen alle Unterlagen komplett vor, entscheiden die Koordinierungsstelle und der Koordinator der Arbeitsgemeinschaft Psychoonkologie (PSO) der Deutschen Krebsgesellschaft mithilfe der formulierten Kriterien, ob es sich um ein Verwaltungs- oder Begutachtungsverfahren handelt.
Im Falle eines Verwaltungsverfahrens wird dem Antragsteller innerhalb von zwei Wochen nach der monatlichen Gutachterkonferenz das Ergebnis des Verfahrens mitgeteilt (vorausgesetzt die Verwaltungsgebühr wurde überwiesen).
Bei einem umfangreicheren Begutachtungsverfahren leitet die Koordinationsstelle die Unterlagen an einen externen Gutachter und den Koordinator der Arbeitsgemeinschaft Psychoonkologie (PSO) der Deutschen Krebsgesellschaft weiter. Beide prüfen innerhalb von vier Wochen, inwieweit die Kriterien eingehalten sind, und geben ein Votum ab. Nach Abschluss des Verfahrens erhält der Antragsteller das Ergebnis mitgeteilt.
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
Alle Unterlagen sind als eine Gesamt-PDF-Datei (insgesamt nicht größer als 5 MB) per E-Mail zu senden an: siehe Ansprechpartnerin.
In jedem Fall ist vor der Bearbeitung der Aus- und Fortbildungsnachweise eine Verwaltungsgebühr von 120,00 Euro an die Arbeitsgemeinschaft für Psychoonkologie (PSO) zu entrichten. Hierfür erhalten Sie eine Rechnung an die uns angegebene Rechnungsadresse. Im seltenen Falle eines Begutachtungsverfahrens werden weitere Bearbeitungsgebühren erhoben. Diese müssen vor Beginn des Begutachtungsprozesses überwiesen werden. Der Antragsteller wird darüber durch die Koordinationsstelle rechtzeitig informiert.
Anita Günther
Anerkennung Psychoonkologie, Anerkennung Soziale Arbeit