Anita Günther
Anerkennung Psychoonkologie, Anerkennung Soziale Arbeit
Die Überprüfung der Voraussetzungen für eine Einzelfallzulassung Sozialarbeit in zertifizierten Organkrebszentren sowie Onkologischen Zentren erfolgt anhand der eingesandten Nachweise für die Aus- sowie Fortbildung anhand von umfassenden aus dem Merkblatt ersichtlichen Unterlagen. Die Koordination der Einzelfallprüfungen übernimmt die Deutsche Krebsgesellschaft e. V. (DKG) in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Soziale Arbeit in der Onkologie (ASO). Die Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG) bearbeitet schriftlich eingereichte Einzelfallanfragen für Personen mit beabsichtigtem Einsatz in einem onkologischen Arbeitsbereich, bei denen bezüglich ihrer Eignung für eine bestimmte Stelle in einem zertifizierten Zentrum die geforderte Qualifikation für die Soziale Arbeit (Studiengang Soziale Arbeit mit Abschluss Bachelor, Diplom oder Master mit staatlicher Anerkennung) fehlt.
Die Vorgehensweise zur Einzelfallprüfung, einzureichende Unterlagen und Prüfkriterien können Sie dem Merkblatt unten entnehmen. Mit der Übersendung Ihrer Unterlagen erklären Sie Ihr Einverständnis, Ihre personenbezogenen Daten an die Fachgesellschaften zur Überprüfung weiterleiten zu dürfen.
Die Unterlagen sind bei der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) einzureichen. Die DKG sondiert die Unterlagen und prüft sie auf Vollständigkeit. Bei fehlenden Unterlagen wird der Antragsteller gebeten, diese noch nachzureichen. Bei Vollständigkeit der eingereichten Dokumente nimmt die DVSG in der Regel eine Bearbeitung innerhalb von fünf Wochen vor. Weitere Details können Sie dem Merkblatt unten entnehmen.
Je Einzelfallprüfung und schriftliche Stellungnahme wird eine Bearbeitungspauschale von 120 Euro erhoben. Der Betrag ist an die DVSG zu entrichten. Eine entsprechende Rechnung wird Ihnen ausgestellt. Bitte übermitteln Sie uns dafür eine Rechnungsadresse.
Anita Günther
Anerkennung Psychoonkologie, Anerkennung Soziale Arbeit