Psychoonkologische Anerkennung für Institutionen

Gemeinsam mit der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Psychosoziale Onkologie (dapo) und der gesellschaftsinternen Arbeitsgemeinschaft Psychoonkologie (PSO) erstellt die Deutsche Krebsgesellschaft Kriterien für die psychoonkologische Fortbildung.

Ziel der Fortbildung ist die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten in allen Teilgebieten der Psychoonkologie mit Schwerpunkt auf die Diagnostik und Interventionen bei erwachsenen Krebspatient*innen und deren Angehörigen. Für eine Anerkennung durch die Deutsche Krebsgesellschaft müssen folgende thematische Schwerpunkte im curricularen Fort- und Weiterbildungskonzept enthalten sein:

  • psychologische und medizinische Grundlagen der Psychoonkologie,
  • psychosoziale Aspekte der Krebserkrankung in allen Krankheits- und Behandlungsphasen, einschließlich Rehabilitation und Nachsorge, Progredienz, Palliativ- und Hospizsituation,
  • Theorie und Praxis (Fallarbeit) einer für Krebspatienten und deren Angehörige spezifischen psychosozialen und psychotherapeutischen Therapie,
  • Forschungsmethoden und Forschungsergebnisse der Psychoonkologie,
  • Strukturen psychoonkologischer Versorgung,
  • sozialrechtliche Grundlagenkenntnisse,
  • Selbsterfahrung und kritische Reflexion der eigenen beruflichen Praxis.

Verfahren

Seit 1.1.2017 gibt es eine eigene Anerkennungscheckliste für Anbieter, die für Ärzte in fortgeschrittener Weiterbildung zum Facharzt für psychosomatische Medizin und Psychotherapie eine psychoonkologische Fortbildung anbieten wollen. Diese Checkliste wurde 2023 aktualisiert.

Für alle anderen gelten die Inhalte der allgemeinen Checkliste:

Unterschieden wird zwischen obligatorischen und optionalen Kriterien des Curriculums. Für eine Anerkennung durch die Deutsche Krebsgesellschaft müssen alle obligatorischen Merkmale erfüllt sein. Optionale Merkmale (in der Checkliste durch Kursivschrift gekennzeichnet) sind nicht unbedingt vorzuweisen, stellen aber ein zusätzliches Qualitätskriterium dar und werden von der Deutschen Krebsgesellschaft empfohlen.

Für die Umsetzung der Inhalte mittels onlinebasierter Angebote gelten folgende Ergänzungen:

Es sind folgende Unterlagen in Papierform und jeweils dreifacher Ausfertigung einzureichen:

  • Selbstbeschreibungsbogen. Darin ist darzulegen, wie die in der Checkliste genannten Punkte erfüllt werden. Empfohlen wird, dafür ebenfalls eine Tabellenform in Anlehnung an die Checkliste zu wählen.
  • Inhalte des Curriculums,
  • Programme aller Einzelkurse (z. B. verschiedener Blöcke),
  • Ausschreibung des Angebotes (z. B. Flyer, Internet),
  • Anmeldeformulare,
  • Referentenverzeichnis (mit Angaben über Qualifikation, Zusatzqualifikation, Herkunftsdisziplin, Berufserfahrungen),
  • Qualifikationsnachweis und Lebenslauf der Kursleiter, der Kasuistikleiter und Selbsterfahrungsleiter,
  • Evaluationsbogen und Auswertung bisheriger Evaluationen, falls vorhanden,
  • Beschreibung der Anforderungen an die Abschlussarbeit,
  • ggf. weitere Belege, die die Erfüllung der Kriterien belegen können.

Die Prüfung erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen durch eine Kommission, die aus Fachvertretern der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Psychosoziale Onkologie (dapo) und der Arbeitsgemeinschaft Psychoonkologie (PSO) der Deutschen Krebsgesellschaft besteht. Die Begutachtung erfolgt in einem Zeitraum von zwölf Wochen nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen bei den Gutachtern. Genügt ein Curriculum nicht den Anerkennungskriterien, kann es entsprechend der Empfehlungen der Kommission überarbeitet und wieder vorgestellt werden.

Für die Bearbeitung ist eine Gebühr von 500 € zeitgleich mit der Antragstellung zu entrichten. Die Anerkennung ist drei Jahre lang gültig, für die Fortführung der Anerkennung ist eine erneute Prüfung zu beantragen. Sollten während dieser drei Jahre anerkennungsrelevante Änderungen am Curriculum vorgenommen werden, sind diese der Deutschen Krebsgesellschaft unaufgefordert schriftlich mitzuteilen.

Nach erfolgreicher Begutachtung durch externe Gutachter*innen erkennt die Deutsche Krebsgesellschaft Curricula zur psychoonkologischen Fort- und Weiterbildung für drei Jahre an. Nach Ablauf dieser Zeit muss die Anerkennung erneut überprüft werden, um sicherzustellen, dass die Qualitätskriterien weiterhin eingehalten werden.

Wie bei der Erstantragstellung sind die erforderlichen Unterlagen in Papierform und in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Dabei ist darzustellen, inwieweit es inhaltliche, personelle oder organisatorische Änderungen seit der letzten Begutachtung gab. Es gilt die aktuell gültige Checkliste.

Wenn die Unterlagen ein halbes Jahr vor Ablauf der bisher gültigen Anerkennung eingereicht werden, ist – ein positives Votum der Gutachter vorausgesetzt – eine lückenlose Fortführung der Anerkennung möglich. Es liegt im Interesse der Antragsteller, diese Frist einzuhalten.

Anita Günther

Anita Günther

Koordination Sektion B; Anerkennung Psychoonkologie, Soziale Arbeit