Grundsätzlich verpflichtet jeder Schmerz den Arzt zu einer Therapie – eine Unterlassung könnte in letzter Konsequenz den rechtlichen Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung erfüllen. Das wichtigste Ziel der Behandlung ist es, den Schmerz so stark wie möglich zu lindern und ihn auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.
Bei fast allen Krebspatienten kann durch eine medikamentöse Therapie der Schmerz ausgeschaltet oder zumindest auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Die medikamentöse Schmerzbehandlung folgt im Wesentlichen vier Grundregeln.
Mit einer individuell auf ihre Bedürfnisse angepasste Tumorschmerztherapie können Krebspatienten über lange Zeit in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und ihre Medikamente selbstständig einnehmen. Wenn dies aber im finalen Krankheitsstadium zunehmend schwieriger wird, ermöglichen moderne Strukturen der palliativmedizinischen Versorgung den Patienten, ihre letzten Wochen und Tage in Würde zu verleben.
Für Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BTMG) fallen, gibt es einige besondere Regelungen, die Schmerzpatienten unbedingt wissen und im Alltag beachten müssen. Hier finden Sie praktische Hinweise.
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