Dokumentation Hygiene- und Sicherheitsvorgaben

Gesundheit und Sicherheit

Aufgrund der aktuellen gesundheitlichen Lage gelten am Veranstaltungsort Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften verschärfte Hygiene- und Sicherheitsstandards. Um diese während der Veranstaltung stets einhalten zu können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Das Sicherheitskonzept wird fortlaufend an die aktuellen Sicherheitsbestimmungen angepasst. Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung: Renate Babnik, babnik@krebsgesellschaft.de.

Kenntnisnahme

Wir bitten Sie, die folgenden Punkte zur Kenntnis zu nehmen und diesen zuzustimmen, anderenfalls können Sie nicht an der Krebspreisverleihung teilnehmen.

  1. Ich nehme zur Kenntnis, dass an Veranstaltungen mit mehr als fünf zeitgleich anwesenden Personen nur Personen teilnehmen dürfen, die im Sinne von § 6b der 2. SARS-CoV2 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung negativ getestet, geimpft oder genesen sind.
  2. Ich verpflichte mich, den Nachweis über eine Testung, Impfung oder Genesung in der behördlich vorgeschriebenen Form zu erbringen und am Veranstaltungsort vorzulegen. Der Nachweis wird vom Veranstalter vier Wochen dokumentiert und anschließend vernichtet.
  3. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Anwesenheit vor Ort erfasst und dokumentiert, anschließend vier Wochen aufbewahrt und dann vernichtet wird.
  4. Ich verpflichte mich dazu, zu jedem Zeitpunkt, in dem ich mich am Veranstaltungsort bewege, eine FFP2-Maske zu tragen (außer am Platz, auf der Bühne und beim Essen/Trinken), den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und meine Hände in regelmäßigen Abständen zu waschen und zu desinfizieren.
  5. Sollte ich in den 14 Tagen vor der Veranstaltung ohne Schutzausrüstung Kontakt zu Covid-19-Erkrankten haben oder selbst an einem Infekt der oberene Atemwege leiden, bleibe ich der Veranstaltung fern und informiere den Veranstalter.
  6. Ich nehme zur Kenntnis, dass der Veranstalter dazu aufgefordert ist, Teilnehmer*innen mit SARS-CoV-2-Symptomen keinen Zugang zum Veranstaltungsgelände zu gewähren.
  7. Ich bin verpflichtet - falls ich innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung mit Covid-19 diagnostiziert werde –, dies umgehend dem Veranstalter zu melden: Renate Babnik, babnik@krebsgesellschaft.de.


Weitere Aspekte zur Veranstaltung sind im Sicherheits- und Hygienekonzept beschrieben.

Persönliche Daten (Privatadresse)

Wir sind verpflichtet, Ihre Kenntnisnahme der oben genannten Punkte zu erfassen und bei Bedarf den Behörden vorzulegen. Bitte füllen Sie deshalb das Formular aus - gefordert sind Ihre privaten Kontaktdaten.

Diese Anwesenheitsdokumentation wird ausschließlich zur infektionsschutzrechtlichen Kontaktnachverfolgung genutzt und folgt den Vorgaben der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung von Berlin. Die Daten werden nach vier Wochen gelöscht. Im Übrigen gelten unsere Datenschutzbestimmungen.

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