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Der Check-up 35

Ärztin untersucht Mann
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Gesetzlich Versicherte haben ab dem vollendeten 35. Lebensjahr alle drei Jahre ein Anrecht auf einen allgemeinen Gesundheits-Check. Dieser dient der Früherkennung von Krankheiten - insbesondere von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und Diabetes mellitus. Frühzeitig erkannt, können Erkrankungen effektiv behandelt und damit Folgeschäden vermieden werden. Menschen zwischen dem 18. bis 35. Lebensjahr dürfen diese Leistung lediglich einmalig in Anspruch nehmen.

Der GBA hat die Neugestaltung des Check-Ups im Juli 2018 beschlossen. Zuvor konnten gesetzlich Versicherte ab dem 35. Lebensjahr die Untersuchung in einem Intervall von zwei Jahren durchführen lassen. Mit der Neuregelung wurde eine Vorgabe aus dem Präventionsgesetz umgesetzt, das die Überarbeitung der Gesundheitsuntersuchung vorsieht

Der Check-up 35 beinhaltet ein ausführliches Gespräch, die Untersuchungen und eine abschließende Beratung. Die Dokumentation der Untersuchung erfolgt ausschließlich in der Patientenakte. Folgende Untersuchungen werden durchgeführt:

  • Klinische Untersuchung (Ganzkörperstatus)

  • Abhören von Herz und Lunge

  • Abtasten des Bauchraumes

  • Beurteilung des Bewegungsapparates, der Haut und der Sinnesorgane

  • Impfanamese

  • Blut-Untersuchungen (vollständiges Lipidprofil: Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin, Triglyceriden)

  • Urin-Untersuchungen (auf Eiweiß, Glukose, Nitrit, rote und weiße Blutkörperchen)

Abschließend informiert der Arzt über die Ergebnisse der Gesundheitsuntersuchung und erstellt ein individuelles Risikoprofil. Darüber hinaus gibt er Hinweise für eine gesunde Lebensweise im Alltag. Bei Verdacht oder Diagnose einer Krankheit folgen weiterführende Untersuchungen oder die entsprechende Behandlung.

Erhebung der Krankheitsgeschichte

Der Arzt stellt im Gespräch, der so genannten Anamnese, die medizinische Vorgeschichte zusammen. Dabei fragt er nach den persönlichen Lebensgewohnheiten und -umständen, wie zum Beispiel Größe und Gewicht, medizinische Vorgeschichte, erblich bedingte Risikofaktoren, Ernährungsgewohnheiten, Alkohol- und Nikotinkonsum, Stress sowie sportliche Aktivitäten.

Körperliche Untersuchung

Bei der körperlichen Untersuchung überprüft der Arzt durch Anschauen, Abtasten und Abhören das Herz, die Lunge, den Kopf und Hals, den Bauch, die Wirbelsäule und den Bewegungsapparat, das Nervensystem und alle Sinnesorgane.

Herz und Kreislaufuntersuchung

Hierbei bestimmt der Arzt die Pulsfrequenz, achtet auf einen regelmäßigen Herzrhythmus und misst den Blutdruck. Ab 140/90 mmHg beginnt Bluthochdruck, womit sich das Risiko für einen Schlaganfall, Herzinfarkt oder Nierenversagen erhöht. Gegebenenfalls wird ein EKG (Elektro-Kardiogramm) angefertigt. Dies ist immer dann wichtig, wenn der Arzt bei seinen Untersuchungen Unregelmäßigkeiten beim Herzrhythmus oder andere Auffälligkeiten wie Atemnot oder Brustschmerzen bei Belastung festgestellt hat.

Blutwerte

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Dafür ist die Entnahme einer Blutprobe notwendig. Anhand der ermittelten Daten kann der Arzt erkennen, ob z.B. ein Risiko für eine Zuckerkrankheit besteht. Für die Bestimmung der Blutwerte müssen Sie morgens nüchtern in die Arztpraxis kommen. Nach der Blutentnahme werden im Labor folgende Werte ermittelt:


Der Blutzucker-Wert

Dieser sollte zwischen 60 und 100 mg/dl (kapillares Vollblut) liegen.


Der Gesamtcholesterin-Spiegel

Ziel ist ein Wert von 200 bis 220 mg/dl. Diese Daten liefern dem Arzt einen ersten Anhaltspunkt auf erhöhte Blutfette. Gegebenenfalls wird er die Werte für das „schlechte“ LDL und das „gute“ HDL-Cholesterin gesondert bestimmen lassen. Sie sollten unter 160 bzw. über 40 mg/dl liegen, das Verhältnis LDL:HDL sollte bei Gesunden kleiner als 3, bei Risikopatienten noch niedriger sein.

Urinprobe

Zusätzlich zur Blutprobe wird im Labor meist eine Urinprobe untersucht. Sie hilft, Nierenerkrankungen, Nierensteine, bakterielle Infektionen, Diabetes und Mangelernährung zu erkennen. Der Urin wird auf Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit untersucht.

Haut

Der Arzt untersucht die Haut auf auffällige Veränderungen. Wenn er beim "Check-up 35" Ekzeme, Geschwüre, mehr als 50 Leberflecken oder andere Hautveränderungen feststellt hat, stellt er eine Überweisung zum Hautarzt aus.

Letzte inhaltliche Aktualisierung am: 21.08.2018

Beratung durch die Landeskrebsgesellschaften:

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