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Entlassmanagement: Wie geht es nach dem Krankenhaus weiter?

In vielen Fällen sind Krankenhausaufenthalte auch für Krebspatient*innen heutzutage eher kürzer als länger. Zusätzlich finden immer mehr Krebstherapien ambulant statt. Was ist also zu beachten, wenn es nach der Operation oder einer Behandlung wieder nach Hause geht? Wer übernimmt dann die Betreuung? Was, wenn Probleme auftreten? An wen wenden sich Betroffene im Ernstfall? Dies sind Fragen, die bereits vor der Entlassung aus der Klinik beantwortet sein sollten. Hier setzt das Entlassmanagement ein, das keine Lücken zwischen stationärer und ambulanter Versorgung entstehen lässt. Doch was können Krebspatient*innen tun, um das Entlassmanagement selbst zu unterstützen? Woran sollten sie denken?

Redaktion: Dr. rer. nat. Marcus Mau

Seit dem 1. Oktober 2017 sind Krankenhäuser, seit dem 1. Februar 2019 auch die Rehabilitationseinrichtungen nach stationären Aufenthalten von Patient*innen verpflichtet, diesen unaufgefordert Entlasspapiere auszuhändigen und erforderliche Anschlussmaßnahmen oder ambulante Versorgungen anzustoßen [1–3]. Damit soll sichergestellt werden, dass die Betroffenen genau diejenige Versorgung weiterhin erhalten, die sie in ihrer individuellen Krankheitssituation benötigen. Darüber hinaus haben Patient*innen seit 2015 mit der Schaffung des GKV (gesetzliche Krankenversicherung)-Versorgungsstärkungsgesetzes einen Anspruch auf eine gute Nachversorgung nach stationären/teilstationären Behandlungen. Auch die privaten Krankenversicherungen (PKV) müssen sich an diesen Vorgaben orientieren; der/die privat Versicherte kann nach Bedarf und Wunsch Versorgungsmöglichkeiten abwählen oder hinzuwählen [REF]. Welche Maßnahmen gehören nun aber zum Entlassmanagement und was steht Patient*innen nach der Entlassung eigentlich zu? Was können Betroffene im Einzelfall selber tun oder erfragen?

Früh darüber reden, was später gemacht werden soll

Arztgespräch

Kliniken müssen im Rahmen des Entlassungsmanagements einen persönlichen, individuell zugeschnittenen Entlassungsplan erstellen [3]. Der Kliniksozialdienst kann ebenfalls unterstützend aktiv werden, um Rehabilitationen, eine ambulante Versorgung daheim oder eine Nachsorge zu organisieren. Der Kontakt zur Krankenkasse hilft dann dabei, zu klären, ob bestimmte Maßnahmen am Ende auch bezahlt werden können.

Nicht jede(r) sieht der Entlassung aus dem Krankenhaus mit Freude entgegen, beispielsweise weil er/sie sich nach einer Therapie oder einem operativen Eingriff schwach fühlt oder allein zuhause lebt. Dies kann zu Ängsten und Fragen führen: An wen wende ich mich, wenn etwas nicht stimmt? Wer ist für mich überhaupt noch zuständig nach der Entlassung? Wer kann mir eventuell im Alltag helfen? Um diese Fragen beantworten zu können und um sich beraten zu lassen, können Betroffene frühzeitig auf Ärzt*innen oder Pflegekräfte sowie den Sozialdienst der Klinik zugehen. Dies kann Patient*innen helfen, sich besser auf die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt einzustellen, besonders dann, wenn Nachteile durch die Entlassung befürchtet werden.

Entlassmanagement: Die Maßnahmen im Einzelnen

Zu jeder Entlassung gehört der Entlassungsbrief, der z. B. Informationen zur Erkrankung, zu den durchgeführten Maßnahmen und zur Medikamentenverordnungen enthält. Diese auch kurz als Arztbrief bekannten Unterlagen umfassen den Entlassungsbericht, bei Bedarf auch Rezepte für die ersten Tage sowie weitere notwendige Verordnungen. Hierbei ist zu beachten, dass anders als niedergelasse Ärzt*innen in Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen tätige Ärzt*innen nur für einen Zeitraum von sieben Tagen Medikamente verordnen oder die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen können. Zudem gilt bei der Verordnung von Hilfsmitteln das Wirtschaftlichkeitsgebot, d.h. die Verordnung muss ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und notwendig sein [3,4].

In einigen Fällen stellt darüber hinaus auch die Pflege den möglicherweise anfallenden Pflegebedarf in einem gesonderten Entlassungsbrief zusammen. Zum Thema Pflegeberatung können sich GKV-Versicherte an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (https://www.patientenberatung.de/de) und PKV-Versicherte an Compass - private Pflegeberatung GmbH (https://www.compass-pflegeberatung.de/) wenden.

Das Entlassmanagement und seine Anforderungen sind gesetzlich geregelt, woraus sich für die Kliniken die folgenden Verpflichtungen ergeben [3]:

  • Weitergabe von Informationen zum Entlassmanagement an alle gesetzlich versicherten, stationären und teilstationären Patient*innen

  • Einholen einer schriftlichen Einwilligung der Patient*innen in das Entlassmanagement sowie die notwendige Weitergabe personen- und krankheitsbezogener Daten

  • eine Eingangsuntersuchung sowie je nach Bedarf auch eine differenzierte Untersuchung

  • Weitergabe eines standardisierten Entlassbriefes für Patient*innen am Tag der Entlassung aus dem Krankenhaus, der folgende Punkte enthält:
    • Entlasspläne, die den voraussichtlichen Versorgungsbedarf abbilden sollen
    • Medikationsplan, der ggf. um neu verordnete Medikamente ergänzt wurde

  • Bereitstellung von Informationen zum Entlassmanagement auf der Internetseite des jeweiligen Krankenhauses gemäß Informationspflicht über das Entlassmanagement für Kliniken in Deutschland

  • Benennung eines Entlassmanagement-Ansprechpartners oder einer Entlassungsmanagement-Ansprechpartnerin nennen, der/die zwischen 9 und 19 Uhr sowie an den Wochenenden zwischen 10 und 14 Uhr für Patient*innen erreichbar sein muss

 

In den Entlassungsunterlagen sollten Patient*innen Aussagen beispielsweise zu diesen wichtigen Punkten ihrer (Weiter-)Behandlung finden (bei Unklarheiten oder Unsicherheiten beim medizinischen Personal nachfragen) [3,4]:

  • Eine Einschätzung des allgemeinen Bedarfs für ambulante Unterstützungs-, Behandlungs- oder Pflegeangebote; (Rehabilitationsmaßnahmen sollten sich relativ zeitnah an die Entlassung aus der Klinik anschließen).

  • Angaben dazu, welcher wohnortnahe Arzt / welche Ärztin die Weiterbetreuung übernehmen wird. Wo erfolgt z. B. die weitere ambulante Tumortherapie?

  • Versorgung mit Medikamenten, Verbandsmaterial sowie Hilfsmitteln (z. B. Einlagen u. ä.) für die ersten Tage.

  • Informationen zu einer eventuell notwendigen vorübergehenden häuslichen Pflege.

  • Bei Berufstätigen: Dokumentation einer eventuell notwendigen Arbeitsunfähigkeit für bis zu sieben Tage zur Vorlage beim Arbeitgeber/bei der Arbeitgeberin und der Krankenkasse.

Fazit

Gerade für Krebspatient*innen ist das Entlassmanagement nach einer erfolgten stationären oder teilstationären Behandlung sehr wichtig, um die ambulante Weiterversorgung zu garantieren. Betroffene und ihre Angehörigen können frühzeitig nachfragen, wie es nach dem Krankenhausaufenthalt weitergehen soll, vor allem wenn sie persönliche Einschränkungen und Schwierigkeiten mit der Zeit nach dem Klinikaufenthalt verbinden oder deren Auftreten befürchten. Kompetente Ansprechpartner*innen sind Ärzt*innen, Pflegekräfte und der Kliniksozialdienst [4].

Mit ausreichend Vorlauf und patient*innenindividuell geplant, verursacht der Schritt nach Hause und in die ambulante Krebsbehandlung oder Nachsorge weniger Stress. Patient*innen können sich so vor allem um eines kümmern: ihre Gesundheit und Rehabilitation.

 

Quellen:

[1] Entlassmanagement: Allen Anforderungen gewachsen. f&w. Ausgabe 8/2017. Abrufbar unter: https://www.bibliomedmanager.de/zeitschriften/fw/heftarchiv/ausgabe/artikel/fw-8-2017-hygiene/32841-allen-anforderungen-gewachsen/. Letzter Zugriff: 03.08.2022

[2] Umsetzungshinweise der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a Satz 9 SGB V. Stand: 08/2019. Abrufbar unter: https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/2_Themen/2.3_Versorgung-Struktur/2.3.3_Entlassmanagement/DKG_Umsetzungshinweise_Entlassmanagement.pdf. Letzter Zugriff: 03.08.2022

[3] Entlassmanagement: Wie geht es nach dem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt weiter? Stand: 07/2020. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Abrufbar unter: https://www.kbv.de/html/entlassmanagement.php. Letzter Zugriff: 03.08.2022

[4] Checkliste Entlassmanagement: Aus der Klinik nach Hause – Überleitungspflege, Brückenpflege, häusliche Unterstützung. Stand: 12/2020. Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ). Abrufbar unter: https://www.krebsinformationsdienst.de/behandlung/entlassmanagement.php. Letzter Zugriff: 03.08.2022

Letzte inhaltliche Aktualisierung am: 03.08.2022

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