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Retinoblastom - Diagnose

Besteht Verdacht auf ein Retinoblastom, leitet der Arzt die notwendigen Untersuchungen ein. Mit ihrer Hilfe kann er klären, ob es sich wirklich um einen Tumor handelt und wenn ja, wie weit die Erkrankung fortgeschritten ist.

Die wichtigste Untersuchung zum Nachweis eines Retinoblastoms ist die Augenspiegelung (Ophthalmoskopie).

Wird tatsächlich ein Retinoblastom festgestellt, schließen sich weitere Untersuchungen an, um die Tumorausbreitung zu erfassen:

Zusätzlich wird eine kinderärztliche Untersuchung durchgeführt. In Einzelfällen kann auch eine Gehirnwasser- und Knochenmarkspunktion notwendig sein.

Die Diagnostik beschränkt sich jedoch nicht nur auf das erkrankte Kind. Da eine erbliche Form des Retinoblastoms vorliegen kann, ist auch eine augenärztliche Untersuchung der Geschwister und der Eltern sowie eine molekulargenetische Analyse von Blutproben notwendig, um Vererbungsrisiken zu klären.

Wenn alle notwendigen Untersuchungen abgeschlossen sind, kann der Arzt mit den Eltern gemeinsam entscheiden, welche Behandlungsmaßnahmen am besten geeignet sind.

Augenspiegelung (Ophthalmoskopie)

Die Spiegelung des Augenhintergrunds (Ophthalmoskopie) ist die wichtigste Untersuchung zur Diagnose des Retinoblastoms. Die Untersuchung erfolgt in der Regel unter Vollnarkose bei maximal erweiterter Pupille. Sie sollte von einem in der Behandlung des Retinoblastoms erfahrenen Augenarzt durchgeführt werden. Dieser kann die Diagnose eines Retinoblastoms aufgrund der charakteristischen Erscheinung meist ohne Zusatzdiagnose stellen und von anderen, gutartigen Erkrankungen abgrenzen.

Ultraschalluntersuchung (Sonographie)

Bei Verdacht auf ein Retinoblastom wird immer auch eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt. Mit Hilfe des Ultraschalls kann der Arzt die Ausdehnung des Tumors innerhalb des Auges feststellen.

Die Ultraschalluntersuchung ist schmerzfrei. Sie kann beliebig oft wiederholt werden, da sie den Patienten keiner schädlichen Strahlenbelastung aussetzt.

Kernspintomographie (Magnetresonanztomographie, MRT)

Um festzustellen, ob der Tumor bereits die angrenzenden Knochen oder das Gehirn befallen hat, wird zudem eine Kernspintomographie des Kopfes durchgeführt. Mit Hilfe dieses Verfahrens erhält der Arzt Aufschluss über den genauen Sitz und die Ausdehnung des Tumors sowie über seine Beziehung zu angrenzenden Gewebestrukturen.

Die Kernspintomographie ermöglicht es, den Körper schichtweise darzustellen. Das Verfahren arbeitet mit Magnetfeldern, Röntgenstrahlen kommen nicht zum Einsatz.

Gehirnwasser- und Knochenmarkspunktion

Eine Gehirnwasser- und Knochenmarkspunktion kann in Einzelfällen notwendig sein, wenn der Verdacht auf eine fortgeschrittene Tumorerkrankung besteht. Diese wird unter Narkose durchgeführt.

Um festzustellen, ob sich Tumorzellen im Gehirn befinden, wird der Nervenwasserkanal im Bereich der Lendenwirbelsäule punktiert. Der Nervenwasserkanal enthält die Gehirn-Rückenmark-Flüssigkeit (Liquor), die das Gehirn gegen Stöße und Druck von außen schützt. Ist das Gehirn von der Tumorerkrankung betroffen, so lassen sich im Liquor ebenfalls Tumorzellen nachweisen. Zur Gewinnung der Gehirn-Rückenmark-Flüssigkeit sticht der Arzt mit einer sehr feinen und langen Hohlnadel zwischen zwei Wirbeln der Lendenwirbelsäule in den Nervenwasserkanal ein. Die Flüssigkeit wird anschließend auf Tumorzellen untersucht.

Zur Untersuchung von Knochenmark entnimmt der Arzt mit Hilfe einer dünnen Hohlnadel eine kleine Menge Knochenmark aus dem Beckenknochen. Die schmerzempfindliche Knochenhaut wird zuvor örtlich betäubt. Das gewonnene Knochenmark wird anschließend ebenfalls auf Tumorzellen untersucht.


(Dipl.-Biol. Maria Yiallouros, Medizinjournalistin)

 

Quellen:
[1] Leitlinien für die Diagnostik und Therapie in der Pädiatrischen Onkologie und Hämatologie: Prinzipien der Pädiatrischen Onkologie. AWMF-Leitlinien-Register Nr. 025/001 (Stand: Juni 2005)
[2] H.-J. Schmoll. K. Höffken, K. Possinger (Hrsg.): Kompendium Internistische Onkologie, Springer Verlag 2006
[3] C. Jurklies: Das Retinoblastom - Diagnose und Therapie, in: Deutsche Kinderkrebsstiftung (Hrsg.): WIR, Bd. 1.2007, S 25-31

Fachberaterin:
PD Dr. Petra Temming
Universitätsklinikum Essen

Letzte inhaltliche Aktualisierung am: 03.03.2014

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