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Krebsrisiko Strahlung

Ausgiebiges Sonnenbaden und häufiges Röntgen – bei bestimmten Arten von Strahlung ist Vorsicht angebracht. Denn hohe Strahlenbelastungen können nachweisbar Krebs auslösen. Deshalb sollten einige Sicherheitshinweise beachtet werden.

Strahlung bezeichnet grundsätzlich die Ausbreitung von Teilchenströmen oder elektromagnetischen Wellen und den damit verbundenen Energietransport. In diesem Zusammenhang sind zwei verschiedene Strahlungstypen zu unterscheiden: Ionisierende Strahlung und nicht-ionisierende Strahlung. Zu letzterer zählen auch optische Strahlung und elektromagnetische Felder.

Ionisierende Strahlung

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Zur ionisierenden  Strahlung gehört sowohl elektromagnetische Strahlung, die in Form von Gamma- oder Röntgenstrahlung auftritt, sowie Teilchenstrahlung, die Alpha-, Beta- und Neutronenstrahlung umfasst. Die gesundheitlich wirksame Strahlungsbelastung wird in Millisievert gemessen und gibt Auskunft über die vom Körper aufgenommene Energie, abhängig von Strahlungsart und biologischer Wirkung der Strahlen. Die durchschnittliche natürliche Strahlenbelastung in Deutschland liegt laut aktuellen Ermittlungen des Bundesamtes für Strahlenschutzes bei 2,1 Millisievert pro Jahr [1].

Ionisierende Strahlung wird einerseits in der Natur freigesetzt beim radioaktiven Zerfall natürlich vorhandener radioaktiver Stoffe, aber auch bei der Energiegewinnung in Kernkraftwerken. Zudem setzen wir uns bei Flügen sogenannter Höhenstrahlung aus. Je länger die Distanz, desto höher auch die Strahlenbelastung. Jedoch wird Strahlung ebenfalls für medizinische Zwecke eingesetzt. Röntgengeräte und die Computertomographie (CT) sind die wohl bekanntesten Anwendungsmöglichkeiten ionisierender Strahlung in der medizinischen Diagnostik.

Ionisierende Strahlung in der Medizin - Grenzwerte und Krebsrisiko

Auch in der Strahlentherapie wird ionisierende Strahlung eingesetzt. Hier wird die zelltötende Wirkung der Strahlung genutzt. Allerdings kann ionisierende Strahlung auch die Erbsubstanz verändern und dadurch Krebserkrankungen auslösen. Deshalb ist es äußerst wichtig, Strahlenbelastungen zu begrenzen. Für technische Anlagen beispielsweise Kernkraftwerke gilt ein Grenzwert von 1 Millisievert pro Jahr für die Bevölkerung. Für Strahlung aus natürlichen Quellen gibt es ebenso wie für den Einsatz von ionisierender Strahlung in der Medizin keinen Grenzwert [2].

Allerdings gibt es in der Medizin klare Richtlinien. So darf ionisierende Strahlung nur angewandt werden, wenn dies ärztlich gerechtfertigt ist und die Strahlendosis so gering gewählt wird, dass der medizinische Zweck noch erreicht wird.

Bestimmte nuklearmedizinische Untersuchungen wie die Positronen-Emissions- Tomographie oder Szintigraphien, aber auch Computertomographien können eine wesentlich höhere Strahlenbelastung als einfache Röntgendiagnostik mit sich bringen. Im Vergleich: Bei einer Ganzkörper-Computertomographie eines Erwachsenen tritt eine Belastung von 10 bis 20 Millisievert auf, während die Belastung bei einer Röntgenuntersuchung des Brustkorbs nur 0,01 - 0,03 Millisievert beträgt [2].

Wird der Grenzwert überschritten, heißt das allerdings nicht automatisch, dass die Belastung dann tatsächlich gefährlich wird. Die Grenzwerte sind so gewählt, dass mit Sicherheit auftretende Schäden durch die Strahlenbelastung ausgeschlossen sind und die Wahrscheinlichkeit für zufällige Schäden auf ein vernünftiges Maß reduziert ist [3].

Für die Krebsentstehung spielt auch das Alter des Betroffenen eine Rolle: Einerseits ist das Gewebe von jüngeren Menschen anfälliger für Strahlenschäden. Andererseits entsteht Krebs gewöhnlich mit einer Verzögerung von Jahrzehnten. Auch deshalb bzw. wegen der kürzeren verbleibenden Lebenserwartung ist das Risiko bei älteren Menschen geringer, an einem strahlenbedingten Tumor zu erkranken.

In der Regel ist der Nutzen einer Diagnose mit Hilfe des Röntgens oder einer CT für Patient*innen größer als ein möglicher Schaden, zumal das Strahlenrisiko gering ist im Vergleich zu anderen Gesundheitsrisiken. Eine Röntgenuntersuchung ist immer dann gerechtfertigt, wenn sich daraus Folgen für die Art der Behandlung ergeben. Darüber hinaus sollten Ärzte*Ärztinnen jedoch stets überlegen, ob sie die gleiche Information auch mit anderen Verfahren erhalten könnten.

Ionisierende Strahlung als Berufsrisiko

Auch im beruflichen Kontakt mit ionisierender Strahlung ist Vorsicht geboten. Der Grenzwert von 20 Millisievert pro Jahr darf bei Menschen, die Strahlung aus beruflichen Gründen ausgesetzt sind, nicht überschritten werden. Das Einhalten der Grenzwerte stellt zwar sicher, dass die einzelne Person nur ein sehr geringes Risiko hat, durch ionisierende Strahlung an Krebs zu erkranken, allerdings erhöht jede zusätzliche Strahlenbelastung immer auch das Erkrankungsrisiko für Krebs. Deshalb sollte die Strahlenbelastung auch unterhalb der Grenzwerte auf ein Minimum beschränkt werden [4].

Elektromagnetische Felder

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Elektromagnetische Felder haben keine so hohe Energie wie ionisierende Strahlung und können nach heutigem Forschungsstand auch keinen direkten Schaden am Erbmaterial hervorrufen. Somit herrscht bisher die Annahme vor, dass elektromagnetische Felder keinen Krebs hervorrufen. Allerdings können z.B. die elektromagnetischen Felder des Mobilfunks zu einer Erwärmung von Körpergewebe und die elektrischen und magnetischen Felder der Stromversorgung zu einer Reizung von Nerven- und Muskelzellen führen [5, 6].

Neben den bekannten elektrischen und magnetischen Feldern, die durch das Stromnetz und den Mobilfunk auftreten, werden elektromagnetische Felder beispielsweise auch in der Medizin bei der Magnetresonanztomographie (MRT) für die bildgebende Diagnostik genutzt.

Ein erhöhtes Krebsrisiko konnte auch im Zusammenhang mit den elektromagnetischen Feldern des MRT nicht nachgewiesen werden. Im Gegensatz zu anderen bildgebenden Diagnosemethoden gilt das MRT zumindest was das Strahlungsrisiko betrifft somit als unbedenklich. Dennoch wird die Wirkung der beim MRT entstehenden elektromagnetischen Felder weiter erforscht.

Optische Strahlung

Die optische Strahlung ist ein Teilbereich des elektromagnetischen Spektrums mit Wellenlängen im Bereich zwischen 100 Nanometern und 1 Millimeter. Zu ihr gehören Ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung), das sichtbare Licht und die Infrarotstrahlung.  Die energiereichste und somit auch gefährlichste Strahlung stellt die UV-Strahlung dar.


Die optische Strahlung existiert zum einen natürlich in Form der Sonneneinstrahlung. Aber auch in der Technik und Medizin kann die optische Strahlung künstlich eingesetzt werden, beispielsweise in Laser, Lampen, LEDs oder Solarien.

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Optische Strahlung und die Gesundheit

Wird der Körper einer zu hohen Belastung mit UV-Strahlung ausgesetzt, so gilt wie auch bei den anderen Strahlungsarten: Die Gesundheit kann darunter leiden, Haut und Augen können geschädigt werden. Sonnenbrände und mehrfache starke UV-Einwirkung kann die Entstehung von Hautkrebs begünstigen. Außerdem können die Augen durch die hohe Intensität von UV-Strahlung beschädigt werden.

Durch verantwortungsbewusstes Verhalten kann die Wirkung der UV-Strahlung allerdings eingegrenzt werden. Sonnenschutzmittel, das Meiden starker Sonne sowie das Tragen einer Kopfbedeckung und schützender Kleidung stellen die Hauptvorsichtsmaßnahmen dar. Weitere Tipps zum Sonnenschutz finden Sie hier.

 

Service

Alle wichtigen Grenzwerte und wichtige Neuigkeiten zur Stahlenbelastung und eventuellen Risiken finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS): http://www.bfs.de/DE/home/home_node.html

Letzte inhaltliche Aktualisierung am: 09.03.2023

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Zuletzt aufgerufen am: 19.04.2024 16:46