Therapie bei Harnblasenkrebs mit Lymphknotenbefall
Nachricht vom 14.08.2023
Eine zwar radikale, aber blasenerhaltende Therapie kann bei Harnblasenkrebs mit Lymphknotenbefall offenbar ähnlich gute Ergebnisse bringen wie eine operative Blasenentfernung.
Wenn sich Harnblasenkrebs noch nicht über seinen Ursprungsort hinaus ausgebreitet hat, sodass bei der Diagnose kein Befall der Lymphknoten diagnostiziert werden kann, ist eine Behandlung mit Operation und Chemostrahlentherapie möglich, bei der die Harnblase als Organ erhalten bleibt (Meldung am 3.8.2022). Doch wie verhält es sich bei Patienten mit nachgewiesenem Lymphknotenbefall? Eine rückblickende Studie lieferte dazu Ergebnisse, die in der Fachzeitschrift Journal of Clinical Oncology publiziert wurden.
Die Forscher analysierten rückblickend die Daten von Patienten, bei denen Blasenkrebs mit Lymphknotenmetastasen, aber ohne Metastasen in anderen Organen diagnostiziert worden war. Die Patienten konnten entweder eine Operation erhalten, bei der die Harnblase mitsamt dem Tumor entfernt wurde, oder eine Dreifachtherapie, bei der neben einer blasenerhaltenden Operation eine radikale Strahlentherapie durchgeführt wurde.
Die operative Blasenentfernung und die radikale Strahlentherapie erwiesen sich als ebenbürtig, keine der beiden Therapiegruppen hatte gegenüber der anderen einen Überlebensvorteil. Als wichtig für die Prognose erwies es sich lediglich, dass die Therapie radikal durchgeführt wurde, also entweder mit vollständiger Blasenentfernung oder mit entsprechend hohen Strahlendosen.
Patienten mit Lymphknotenbefall bei Blasenkrebs ohne Metastasen in anderen Organen könne womöglich ebenso wie Patienten ohne Lymphknotenbefall eine blasenerhaltende Dreifachtherapie angeboten werden, so die Schlussfolgerung der Studienautoren.
Quelle:
Swinton M et al. Bladder-Sparing Treatment With Radical Dose Radiotherapy Is an Effective Alternative to Radical Cystectomy in Patients With Clinically Node-Positive Nonmetastatic Bladder Cancer. Journal of Clinical Oncology, Onlinevorabveröffentlichung am 21. Juli 2023, DOI: 10.1200/JCO.23.00725
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