PARP-Hemmung bei fortgeschrittenem Prostatakrebs

Nachricht vom 27.01.2023

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In der Europäischen Union in Kombination mit anderen Wirkstoffen künftig zugelassen.

Patienten mit Prostatakrebs, der sich bereits mit Tochtergeschwülsten (Metastasen) in andere Organe ausgebreitet hat und auf den Hormonentzug durch Operation und/oder antihormonelle Therapie nicht oder nicht mehr anspricht (kastrationsresistent), können künftig zusätzlich zur Therapie mit Steroiden einen sogenannten PARP-Hemmer erhalten. In der Europäischen Union erfolgte die Zulassung des Wirkstoffs in dieser Kombination, wie in der ÄrzteZeitung berichtet wurde.

Die Zulassung basiert auf den Ergebnissen der klinischen Phase III-Studie PROpel, in der Patienten mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakrebs eine Therapie mit dem PARP-Hemmer oder einem Scheinmedikament (Placebo) in Kombination mit Steroiden erhielten. Die Teilnehmer waren zuvor wegen ihres metastasierten Tumors noch nicht behandelt worden, in der metastasierten Situation handelte es sich also um die Ersttherapie.

Schnell stellte sich heraus, dass durch die Zugabe des PARP-Hemmers das Überleben, ohne dass der Tumor weiter voranschreitet, verbessert wird. Nun zeigte sich in aktualisierten Ergebnissen der Studie auch ein Trend zu einem verbesserten Gesamtüberleben. Statistisch signifikant war diese Verbesserung noch nicht, allerdings reichten die Daten für eine finale Analyse auch noch nicht aus. Dennoch war das Ergebnis für die europäische Zulassungsbehörde für Arzneimittel Grund genug, die Therapie mit dem PARP-Hemmer durch eine Zulassung für alle Patienten mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakrebs zu ermöglichen.

 

Quellen:

Mitteilung der ÄrzteZeitung vom 24. Januar 2023

Meldung GU Oncology Now vom 11. November 2022

 

(KvK)

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