Neue zielgerichtete Ersttherapie bei chronisch lymphatischer Leukämie
Nachricht vom 20.11.2023
Sie kann, so die Langzeitbeobachtung in einer Studie, die Krankheit deutlich länger aufhalten.
Bei chronisch lymphatischer Leukämie (CLL) lässt sich das Voranschreiten der Krankheit langfristig aufhalten, wenn in der Erstbehandlung ein Brutontyrosinkinasehemmer und ein BCL2-Hemmer miteinander kombiniert werden. Das bestätigte sich in einer Studie nach mehrjähriger Beobachtungszeit, wie Wissenschaftler in der Fachzeitschrift Lancet Oncology berichteten.
An der randomisierten Phase 3-Studie beteiligten sich 211 Patienten in 14 Ländern. Sie hatten zuvor noch keine Therapie gegen die CLL erhalten und wurden jetzt entweder mit einem Brutontyrosinkinasehemmer und BCL2-Hemmer oder mit einer Chemotherapie und Anti-CD20-Antikörper behandelt.
Nach rund vierjähriger Beobachtungszeit war das Überleben, ohne dass die CLL weiter vorangeschritten war, in der Brutontyrosinkinasehemmer-BCL2-Hemmer-Gruppe signifikant besser: Noch immer lebten in dieser Gruppe rund drei Viertel der Patienten, ohne dass die Krankheit weiter vorangeschritten wäre. In der anderen Gruppe war das zu diesem Zeitpunkt nur noch bei einem Viertel der Patienten der Fall. Auch waren in der Chemotherapie-Anti-CD20-Antikörper-Gruppe mehr Patienten verstorben, allerdings reichte die Beobachtungszeit für statistisch aussagekräftige Ergebnisse zum Gesamtüberleben noch nicht aus.
Die Studienautoren weisen in ihrer Zusammenfassung auf das erheblich verbesserte Überleben, ohne dass die CLL weiter vorangeschritten war, hin und empfehlen die Kombinationstherapie mit Brutontyrosinkinasehemmer und BCL2-Hemmer als Erstlinientherapie bei zuvor unbehandelten CLL-Patienten.
Quelle:
Niemann CU et al. Fixed-duration ibrutinib–venetoclax versus chlorambucil–obinutuzumab in previously untreated chronic lymphocytic leukaemia (GLOW): 4-year follow-up from a multicentre, open-label, randomised, phase 3 trial. Lancet Oncology, Onlinevorabveröffentlichung am 6. November 2023, DOI:https://doi.org/10.1016/S1470-2045(23)00452-7
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