Mammographiescreening zur Früherkennung von Brustkrebs erweitert

Nachricht vom 07.10.2023

Angaben zum Autor und Erstelldatum finden Sie am Ende des Beitrages.

Zukünftig können auch ältere Frauen die Untersuchung wahrnehmen.

Frauen ab 50 Jahren können, sofern sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, alle zwei Jahre kostenfrei eine Mammographieuntersuchung zur Früherkennung von Brustkrebs wahrnehmen. Als Höchstalter galten bisher 69 Jahre, mit dem 70. Geburtstag endete das Angebot des Mammographiescreenings. Dies soll sich nun voraussichtlich ab Mitte 2024 ändern. Dann werden auch Frauen zwischen 70 und 75 Jahren noch kostenfrei an der Mammographie teilnehmen können. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Erhöhung der Altersgrenze für die Vorsorgeuntersuchung beschlossen.

Grundlage für den Beschluss ist die wissenschaftlich gewonnene Erkenntnis, dass auch ältere Frauen von der Untersuchung profitieren können und die Vorteile der Früherkennung von Brustkrebs die Nachteile, die durch die Strahlenbelastung entstehen, überwiegen. Nach Sichtung der wissenschaftlichen Daten kamen das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWIG) im Gesundheitswesen sowie das Bundesamt für Strahlenschutz zu ihren positiven Einschätzungen. Demnach können bei einer Entdeckung von Brustkrebs in früheren Stadien älteren Frauen schonendere Therapieverfahren angeboten werden, was sich auf den allgemeinen Gesundheitszustand und die Lebensqualität auswirkt.

Bis zu drei zusätzliche Mammographien entstehen durch die Alterserweiterung für die Personengruppe zwischen 70 und 75 Jahren, die vermutlich ab dem 1. Juli 2024 greifen wird. Die anspruchsberechtigten Frauen sollen zunächst – anders als in der Altersgruppe zwischen 50 und 69 Jahren – keine persönlichen Einladungen zu dem erweiterten Screening erhalten. Jedoch können sie sich ab Juli in Eigeninitiative für die Untersuchung anmelden. Dabei muss die letzte Früherkennungsmammographie bei der Terminanfrage mindestens 22 Monate her sein.

Ab Anfang des kommenden Jahres wird der G-BA eine entsprechend überarbeitete Broschüre zur Verfügung stellen, in der auf die Erhöhung der Altersgrenze hingewiesen wird. Diese Broschüre wird in hausärztlichen und gynäkologischen Praxen und ebenso im Internet zugänglich sein. 

 

Quelle:

Mitteilung des B-GA: https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/ambulant/frueherkennung-krankheiten/erwachsene/krebsfrueherkennung/mammographie-screening-ausweitung/

ÄrzteZeitung vom 21.09.2023

 

(kvk)

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