Immun- und Chemotherapie bei fortgeschrittenem Gebärmutterkörperkrebs kombinieren
Nachricht vom 31.03.2023
In der Ersttherapie kann das die Krankheit länger aufhalten.
Bei fortgeschrittenem Gebärmutterkörperkrebs (Endometriumkarzinom) ist eine Standardbehandlung in der Ersttherapie die platinbasierte Chemotherapie. Wenn ihr noch ein Immuncheckpoint-PD1-Blocker hinzugefügt wird, lassen sich die Überlebensaussichten der Patientinnen verbessern. Das geht aus einer Phase III-Studie hervor, deren Ergebnisse in der Fachzeitschrift New England Journal of Medicine veröffentlicht wurden.
An der Studie nahmen 816 erwachsene Patientinnen mit Gebärmutterkörperkrebs im Stadium III oder IV teil, bei denen der Tumor also bereits in die Lymphknoten eingedrungen war oder sich mit Metastasen in andere Organe ausgebreitet hatte. Bei manchen Teilnehmerinnen war der Tumor nach zuvor erfolgter Therapie wiedergekehrt. Nun erhielten sie die in diesem Falle übliche Chemotherapie in Kombination mit entweder einem PD1-Blocker oder einem Scheinmedikament (Placebo). Nach Plan wurde diese Behandlung sechs Zyklen lang verabreicht, gefolgt von einer Erhaltungstherapie mit dem PD1-Blocker für maximal 14 Zyklen alle sechs Wochen.
Durch die zusätzliche Immuntherapie verbesserte sich das Überleben, ohne dass die Krankheit weiter voranschritt, signifikant: Die Zahl derer, die nach einem Jahr noch ohne weiteres Voranschreiten des Tumors lebten, verdoppelte sich gegenüber der Chemotherapie in Kombination mit Placebo. Die auftretenden Nebenwirkungen entsprachen den aus früheren Studien bekannten und mit Immuncheckpointblockern in Verbindung gebrachten Nebenwirkungen.
Damit habe sich gezeigt, dass der Krankheitsverlauf bei fortgeschrittenem Gebärmutterkörperkrebs länger aufgehalten werden kann, wenn die übliche Chemotherapie mit einem Immuncheckpoint-PD1-Blocker kombiniert wird, so die Schlussfolgerung der Studienautoren.
Quelle:
Eskander RN et al. Pembrolizumab plus Chemotherapy in Advanced Endometrial Cancer. New England Journal of Medicine, Onlinevorabveröffentlichung am 27. März 2023, DOI: 10.1056/NEJMoa2302312
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