Bessere Überlebenschancen bei multiplem Myelom

Nachricht vom 17.10.2022

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Dank neuer Wirkstoffe haben sich die Aussichten verbessert.

In den letzten zwei Jahrzehnten haben sich die Überlebensaussichten für Patienten mit multiplem Myelom in Deutschland verbessert. Das zeigen Daten des Landeskrebsregisters Nordrhein-Westfalen, die anlässlich der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie in Wien veröffentlicht wurden (Mitteilung im Deutschen Ärzteblatt).

Demnach ist es wohl vor allem dem Einsatz von Immunmodulatoren zu verdanken, dass viele Patienten mit einem multiplen Myelom heutzutage deutlich länger leben, auch wenn sie prinzipiell von der Krankheit nicht geheilt werden können. Diese Immunmodulatoren waren zuvor bereits bekannt und wurden in ihrer Wirksamkeit weiterentwickelt. Als ein Kombinationspartner stehen zudem monoklonale Antikörper zur Verfügung, die sich spezifisch gegen bestimmte Strukturen auf Myelomzellen richten.

In klinischen randomisierten Studien an ausgewählten Patientenkollektiven waren die Wirkstoffe erprobt worden, um ihre Zulassung bei der Behandlung von Patienten mit multiplem Myelom zu erreichen. Die eigentliche Bewährungsprobe indes müssen sie im Praxisalltag bestehen. Hierzu berichteten Wissenschaftler vom Landeskrebsregister NRW in Bochum nun, dass sich das Überleben von Patienten mit multiplem Myelom in den Jahren 1995 bis 2019 offenbar stetig verbessert hat. Besonders stark war der Anstieg bei Patienten unter 65 Jahren, aber auch die Älteren profitieren von den neuen Therapieoptionen nachweislich. Dabei habe sich dem Bericht im Deutschen Ärzteblatt zufolge die Gefahr von Nebenwirkungen durch die neuen Mittel nicht erhöht. Die Häufigkeit notwendiger Klinikaufenthalte im Zusammenhang mit der Erkrankung gingen kontinuierlich zurück.

Dennoch solle mit zunehmenden Überlebenszeiten verstärkt darauf geachtet, ob zweite Krebserkrankungen auftreten und wie es um die Herzgesundheit der Myelompatienten stehe, um eventuellen Erkrankungen rechtzeitig mit geeigneten Maßnahmen begegnen zu können.

 

Quelle:

Nachricht Deutsches Ärzteblatt vom 10. Oktober 2022

 

(KvK)

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