Bei voranschreitendem metastasiertem Darmkrebs Immuntherapie versuchen

Nachricht vom 18.01.2024

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Wenn bestimmte Tumormerkmale vorliegen, können die Patienten nach fehlgeschlagener Chemotherapie davon profitieren.

Bei Patienten mit fortgeschrittenem Darmkrebs, der sich bereits mit Metastasen in andere Organe ausgebreitet hat und auf Chemotherapien nicht oder nicht mehr genügend anspricht, kann eine Immuntherapie mit Checkpointblockern die Aussichten verbessern. Voraussetzung dafür ist, dass der Tumor eine sogenannte Mikrosatelliteninstabilität aufweist, bei der es sich um Veränderungen (Mutationen) in bestimmten, sich wiederholenden Abschnitten des Erbguts handelt. Das geht aus den Ergebnissen einer neuen Datenanalyse hervor, die in der Fachzeitschrift European Journal of Cancer veröffentlicht wurde.

In der Analyse wurden Daten aus früheren klinischen Studien zusammengefasst und mit einer geeigneten statistischen Methode ausgewertet. Es stellte sich heraus, dass Patienten, die bei metastasiertem Darmkrebs nach einer oder mehreren versagenden Chemotherapien eine Immuntherapie mit Checkpointblockern erhalten hatten, von dieser Zweit- oder Drittlinientherapie profitierten. Im Vergleich zu Patienten, die erneut eine Chemotherapie mit oder ohne zielgerichtete Therapien erhalten hatten, erreichten sie signifikant bessere Gesamtüberlebenszeiten.

Es könne sich nach Ansicht der Studienautoren also lohnen, bei metastasiertem Darmkrebs mit Mikrosatelliteninstabilität eine Immuntherapie mit Immuncheckpointhemmern einzuleiten, wenn der Tumor auf die bisherigen Chemotherapien nicht oder nicht mehr ausreichend anspricht. Für viele Patienten seien dabei ein hoher Therapienutzen und große Überlebensvorteile zu erwarten.

 

Quelle:

Cohen R et al. Efficacy of Immune Checkpoint Inhibitors for Metastatic Colorectal Cancer with Microsatellite Instability in Second or Latter Line Using Synthetic Control Arms: A non-Randomised Evaluation. European Journal of Cancer, Onlinevorabveröffentlichung am 14. Januar 2024, DOI:https://doi.org/10.1016/j.ejca.2024.113537

 

(kvk)

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