Bei malignem Melanom nach der Operation noch weiterbehandeln

Nachricht vom 28.10.2022

Angaben zum Autor und Erstelldatum finden Sie am Ende des Beitrages.

In bestimmten Tumorstadien kann eine Immuntherapie nach der Operation die Überlebensaussichten verbessern.

Auch wenn schwarzer Hautkrebs, ein malignes Melanom, im Stadium IIB oder C bei der Operation vollständig entfernt werden kann, haben die Betroffenen danach ein erhöhtes Risiko, dass es zu einem Rückfall kommt. Deshalb wird eine unterstützende, sogenannte adjuvante Therapie empfohlen. Wie sich in einer Studie herausstellte, kann dabei eine Immuntherapie mit einem PD1-Blocker zu guten Behandlungsergebnissen führen. Die Ergebnisse der Studie wurden in der Fachzeitschrift Lancet Oncology veröffentlicht.

Schon die erste Zwischenanalyse der Studie KEYNOTE-716 hatte gezeigt, dass das Überleben ohne Krankheitsrückfall durch die adjuvante Immuntherapie verlängert werden kann. Die 976 Studienteilnehmer hatten nach der Operation entweder eine adjuvante Therapie mit einem PD1-Blocker oder ein Scheinmedikament (Placebo) erhalten. Nun, nach einer Beobachtungszeit von mehr als zwei Jahren, zeichnete sich ab, dass aus der Gruppe, die den PD1-Blocker erhalten hatte, weniger Patienten Tochtergeschwülste, sogenannte Metastasen, in anderen Organen entwickelten, als aus der Placebogruppe. Und auch das Risiko für einen Rückfall war nach der adjuvanten Therapie niedriger.

Diese Ergebnisse unterstützten nach Ansicht der Studienautoren die Empfehlung, bei schwarzem Hautkrebs im Stadium IIB oder C nach der Operation noch eine unterstützende, adjuvante Immuntherapie mit einem PD1-Blocker durchzuführen. Dies könne die Überlebensaussichten offensichtlich verbessern. 

 

Quelle:

Long GV et al. Pembrolizumab versus placebo as adjuvant therapy in resected stage IIB or IIC melanoma (KEYNOTE-716): distant metastasis-free survival results of a multicentre, double-blind, randomised, phase 3 trial. Lancet Oncology, Onlinevorabveröffentlichung am 17. Oktober 2022, DOI:https://doi.org/10.1016/S1470-2045(22)00559-9

 

(KvK)

Zur Nachrichtenübersichtsseite

 

 

 

Zurück

Zuletzt aufgerufen am: 28.03.2024 15:56