Stellungnahme zu Kriterien des IQTIG zur Bewertung von Zertifikaten und Qualitätssiegeln

Die Deutsche Krebsgesellschaft e. V. hat zum Zwischenbericht des IQTIG „Entwicklung von Kriterien zur Bewertung von Zertifikaten und Qualitätssiegeln gemäß § 137a Absatz 3 Satz 2 Nummer 7 SGB V“ Stellung genommen. Die Deutsche Krebsgesellschaft begrüßt die Entwicklung der Kriterien, um Patient*innen eine Grundlage zu bieten, Zertifikate und Qualitätssiegel systematisch miteinander zu vergleichen. Gleichzeitig stellt sie in ihrer Stellungnahme die hohen Anforderungen an Zertifikate heraus.

Vorbemerkungen

Im deutschen Gesundheitswesen werden eine Vielzahl von Zertifikaten und Qualitätssiegeln eingesetzt, um Leistungserbringer*innen die Erfüllung bestimmter Anforderungen zu bescheinigen. Bislang fehlte Patient*innen eine Grundlage, um diese Zertifikate und Qualitätssiegel systematisch zu bewerten und miteinander zu vergleichen. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) e. V. den Zwischenbericht des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zur „Entwicklung von Kriterien zur Bewertung von Zertifikaten und Qualitätssiegeln gemäß § 137a Absatz 3 Satz 2 Nummer 7 SGB V“.

 

Stellungnahme

Anforderung 1: „Übergeordnete Anforderungen“

Transparenz und Nachvollziehbarkeit, wer ein Zertifikat herausgibt und wer ein Zertifikat hält, sind unabdingbare Voraussetzungen dafür, dass sich Patient*innen einen Eindruck verschaffen können. Die hinterlegten Kriterien werden daher seitens der DKG e. V. vorbehaltlos unterstützt.

 

Anforderung 2: „Anforderungen an den Inhalt“

Aus Sicht der DKG e. V. besteht das entscheidende Element von hochwertigen Zertifikaten darin, dass diese auf hochwertigen Leitlinien basieren und einen Überbau im Sinne eines PDCA-Zyklus besitzen. Das bedeutet für die Umsetzung, dass die Zertifikate die leitliniengerechte Behandlung u.a. mit Hilfe von Kennzahlen messen und gleichzeitig ein Prozess zur kontinuierlichen Verbesserung der quantitativen und qualitativen Ergebnisse in den zertifizierten Einrichtungen im Zertifizierungsprozess implementiert sein muss. Dies setzt voraus, dass Anforderungen und Kennzahlen fortlaufend durch die Herausgeber des Zertifikats geprüft und aktualisiert werden. Ein hochwertiges Zertifikat muss daher leistungsbezogen vergeben werden. Die Vergabe darf nicht allein an Kriterien geknüpft sein, die keinen Einfluss auf die Versorgungsqualität haben.

Ein hochwertiges Zertifikat muss zudem Patient*innenpfade in ihrer Gesamtheit erfassen und alle Gruppen der Leistungserbringer*innen, die in eine zertifizierte Versorgungsleistung involviert sind, sowie die Vertretung der Patient*innen integrieren. Nur wenn dies gegeben ist, sind Zertifikate in der Lage, die Versorgung im Sinne der Patient*innen zu beurteilen und auch zu steuern. Aus Sicht der DKG e.V. decken die Bewertungskriterien der Anforderung 2 die wesentlichen relevanten Anforderungen an den Inhalt von Zertifikaten und Qualitätssiegeln ab.

Die Wirksamkeit dieses exemplarisch im DKG-Zertifikat umgesetzten Systems wurde nicht zuletzt durch die vom Innovationsfonds geförderte WiZen-Studie (Wirksamkeit der Versorgung in onkologischen Zentren) eindrucksvoll belegt [1-3]. Ziel der WiZen-Studie war es, die Versorgung in DKG e. V. zertifizierten Zentren im Vergleich zu nicht zertifizierten Kliniken zu beurteilen. Die Studie zeigte neben den deutlichen Überlebensvorteilen für die Patient*innen u. a., dass ein Zertifikatshalter umso höhere Qualität erreicht, je länger er ein Zertifikat hält. Neben der WiZen-Studie gibt es weitere Studien, die am Beispiel des Zertifizierungssystems der DKG e.V. den Effekt eines Zertifikats, das die empfohlenen Kriterien des IQTIG erfüllt, auf die patientenrelevanten Endpunkte Überleben und Morbidität zeigen [4-14].

 

Anforderungen  3:  „Anforderungen  an  das  Prüfverfahren“  und  4  „Anforderungen  an  das Entscheidungsverfahren“

Nur über eine unabhängige Prüfung der Kriterien eines Zertifikates bzw. Qualitätssiegels durch qualifizierte Prüfende, die sich vor Ort ein Bild machen, ist eine neutrale und faire Bewertung von Einrichtungen bzw. Leistungserbringer*innen im Gesundheitswesen möglich. Darüber hinaus sind nur fachlich qualifizierte Prüfende gemeinsam mit den Einrichtungen bzw. Leistungserbringer*innen in der Lage, im Sinne des PDCA-Zyklus die inhaltlichen Maßnahmen zu identifizieren, die zur Verbesserung der Versorgung geeignet sind. Die Anforderungen an die Unabhängigkeit und Qualifikation der Prüfenden gelten in gleicher Weise für das Entscheidungsverfahren über das Erteilen bzw. Nicht- erteilen eines Zertifikates bzw. Qualitätssiegels. Die DKG e. V. begrüßt daher ausdrücklich die unter den beiden Anforderungen definierten Kriterien, weil nur durch klare Maßstäbe und präzise abgegrenzte Zuständigkeiten eine umfassende und objektive Bewertung ermöglicht wird.

In diesem Zusammenhang ist die Frage nach einer Akkreditierung berechtigt. Diese wird im Zwischenbericht erfreulicherweise ausführlich betrachtet und nachvollziehbar bewertet. Die durch die Arbeitsgruppe des IQTIG definierten Kriterien für die Bewertung von Zertifikaten und Qualitätssiegeln sind umfassend und erfassen alle relevanten Parameter, mit denen die Qualität eines Zertifikats bzw. eines Qualitätssiegels bewertet und zugleich sichergestellt werden kann. Damit sind sie aus Sicht der DKG e.V. geeignet, Patient*innen effektiv bei der Beurteilung der mit einem Zertifikat zu erwartenden Behandlungsqualität zu unterstützen. Eine zusätzliche verpflichtende Akkreditierung der Zertifizierungsstelle bedeutet bei Erfüllen der im Zwischenbericht definierten Kriterien keinen Mehrwert. Im Gegenteil besteht die Gefahr, dass wirksame Zertifizierungssysteme (siehe [1-14]) ihre Arbeit nicht mehr oder nur unter eingeschränkten und finanziell nicht zu tragenden Voraussetzungen fortführen können. Dies hätte zur Folge, dass die freiwillig an dem Zertifizierungssystem teilnehmenden Expert*innen, die die Kriterienkataloge entwickeln, die qualifizierten Prüfenden vor Ort und vor allem die zu zertifizierenden Einrichtungen es sich nicht mehr erlauben können, sich an dem jeweiligen Zertifikat bzw. Qualitätssiegel zu beteiligen. Das wäre, wie die Studien belegen, ein Nachteil für das Überleben und die Morbidität der betroffenen Patient*innen.

Aus diesem Grund unterstützt die DKG e. V., dass eine Akkreditierung der Zertifizierungsstelle durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) als ergänzender Hinweis zu den Kriterien zur Bewertung von Zertifikaten und nicht als eigenständiges Kriterium aufgenommen wurde.

Die DKG e.V. teilt das Fazit des IQTIG, dass es fraglich ist, ob Patient*innen die entwickelten Kriterien aktiv nutzen können und aktiv nutzen werden, um die Aussagekraft von Zertifikaten und Qualitätssiegeln zu bewerten. In vielen Bereichen des Gesundheitswesens und vor allem in der Onkologie sind mit dem Zeitpunkt der Diagnosestellung in der Regel sehr viele Entscheidungen zeitnah durch die Patient*innen zu treffen, so dass eine differenzierte Auseinandersetzung eine zusätzliche (Über-)Forderung darstellen könnte. Damit das Potenzial dieser wichtigen Beauftragung wirklich genutzt werden kann, sowohl durch Bürger*innen als auch durch den Gemeinsamen Bundesauschuss selber, möchte die DKG e. V. nachdrücklich den Vorschlag unterstützen, dass in dem geplanten G-BA- Qualitätsportal „Informationen zu freiwillig erworbenen Zertifikaten und Qualitätssiegeln perspektivisch auf Grundlage einer strukturierten Abfrage und fachlichen Bewertung“ (siehe S. 118, Zwischenbericht) aufgeführt werden.

Referenzen

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Ansprechpartner*innen

Mirjam Einecke-Renz

Mirjam Einecke-Renz

Abteilungsleiterin

Richard Hartlaub

Richard Hartlaub

Referent für Gesundheits- und Forschungspolitik