Stellungnahme der Abteilung Experimentelle Krebsforschung (AEK) in der DKG zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Die Abteilung Experimentelle Krebsforschung (AEK) der Deutschen Krebsgesellschaft als größte Vereinigung experimentell Krebsforschender in Deutschland unterstützt in allen Punkten die Stellungnahme der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) vom 26.02.2024 zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes“.

Aus Sicht der Krebsforschung stellt der o.g. Gesetzentwurf einen bis dato nicht gekannten Einschnitt in die Forschungslandschaft Deutschlands dar, der sowohl den medizinischen Fortschritt als auch den evidenzbasierten Tierschutz in der Forschung betrifft und Deutschland in beiden Bereichen unverhältnismäßig benachteiligen und isolieren würde. Damit stehen die geplanten Regelungen der EU-Direktive 2010/63 entgegen, die, unter Betonung der 3R- bzw. Tierschutzaspekte, die weitere Notwendigkeit für Tierversuche und damit die Möglichkeit für deren Durchführung in allen EU-Staaten unterstreicht.

Gerade in der Krebsforschung sind Tierversuche nach wie vor ein unverzichtbarer Bestandteil des experimentellen Methodenspektrums, um das grundlegende Verständnis von Krebserkrankungen zu verbessern, da sich komplexe systemische Interaktionen nur in Tieren widerspiegeln. So wäre etwa die Entwicklung der aktuell sehr erfolgreich in der Klinik eingesetzte Tumor-Immuntherapie mit „Checkpoint-Inhibitoren“, die das Überleben bei Patientinnen und Patienten mit malignem Melanom und bei vielen anderen Krebsarten dramatisch verbessert haben, ohne vorhergegangene Tierversuche undenkbar gewesen, da deren Wirksamkeit auf das Vorhandensein eines funktionellen Immunsystems basieren und so in der reinen Zellkultur nicht erfasst worden wäre.

Rechtliche Unsicherheiten, die durch das geplante Gesetzesvorhaben mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entstehen, führen nach unserer Auffassung dazu, dass Tierversuche in Deutschland in der Krebsforschung nur stark eingeschränkt oder gar nicht mehr durchgeführt werden. Dies bedeutet konkret, dass die deutsche Krebsforschung im internationalen Vergleich eine noch geringere Rolle spielen wird und ernst zu nehmende Forschungsansätze ins Ausland verlagert werden, weil der deutsche Standard dann wäre, akut krebskranken Menschen neue Medikamente oder innovative Therapieformen nicht mehr, oder nur nach unzureichender Testung und Erprobung verabreichen zu können. Die fehlende Erprobung in einem vollständigen Organismus wird wiederum zu einer Gefährdung der Patienten führen, da nicht kalkulierbare Nebenwirkungen eintreten könnten.

Gerade in der onkologischen Forschung wird bereits jetzt sehr bewusst mit Versuchstieren umgegangen, da diese vorklinischen Modelle häufig aufgrund der genetischen Konstellation mit spontaner Tumorbildung eine Belastung aufweisen, die besondere Maßnahmen bei der Zucht und Haltung erfordern, im Einklang mit den 3R Prinzipien für ethischen Umgang mit Versuchstieren. Die Planung, Antragstellung, Durchführung und Dokumentation von Tierversuchsvorhaben in der Krebsforschung sind bereits heute streng und intensiv geregelt und am Tierwohl orientiert.

Der vorgesehene Entwurf schafft aufgrund der Kombination von Rechtsunsicherheit bei hohen Strafen speziell bei Tierversuchen, die nach Arzneimittelgesetz vorgeschrieben sind, eine Situation, die zur Verzögerung bei der Entwicklung und Zulassung neuer Arzneimittel in Deutschland führen würde. Wir sind der Ansicht, dass die Kriterien für wissenschaftlich gerechtfertigte und notwendige Tierversuche („klare Rahmenbedingungen“) so gefasst sein sollten, und damit rechtssicher akzeptiert werden, dass die Vorhaben schnell genehmigt werden.

Aus unserer Sicht ist insbesondere kritisch zu sehen, dass durch den Gesetzentwurf in der jetzigen Form medizinisch relevante Forschung und Entwicklung für schwer kranke Menschen über Jahre hin durch Rechtsunsicherheit verzögert bis blockiert werden könnten. In Deutschland versterben pro Jahr 240.000 Menschen an den Folgen einer Krebserkrankung. Wenn Forschung und Entwicklung neuer Medikamente behindert und verzögert werden, können zum Beispiel die derzeit üblichen sechs Monate bis zur Genehmigung eines Tierversuches krebskranken Menschen durch das Fehlen lebensverlängernder Medikamente im schlimmsten Fall das Leben kosten.

Die zunehmende Rechtsunsicherheit wird weiterhin zu einer Abwanderung hochtalentierter Wissenschaftler führen und den deutschen Forschungsstandort nachhaltig und über Jahrzehnte hinweg schwächen. Der bereits beschlossene Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft von 2021 zum „besseren Schutz von Versuchstieren“ hatte bereits umfangreichere und aufwendigere Vorgaben für die Antragsstellung und noch längere Bearbeitungszeiten für die Genehmigung von Tierversuchsvorhaben nach sich gezogen. Der vorliegende Gesetzentwurf wird die Situation aus Sicht der AEK und der Deutschen Krebsgesellschaft dramatisch verschärfen.

Im Sinne eines Bürokratieabbaus und zur Förderung der Forschung fordert die AEK/DKG:

  • Das Thema Tierversuche wird komplett aus dem Tierschutzgesetz herausgenommen und über eine Regelung im z.B. im Arzneimittelgesetz für die Pharmaforschung durch das Gesundheitsministerium und für die Grundlagenforschung durch das Forschungsministerium geregelt.
  • Alle Versuche mit Mäusen, Ratten und Fischen werden aus den Genehmigungsverfahren und der Berichtspflicht herausgenommen (das geht z.B. in den USA auch problemlos und die Tierschutzstandards werden trotzdem eingehalten)
  • Voraussetzung um mit diesen Tieren Versuche durchzuführen, wäre eine Zertifizierung durch eine anerkannte Tierschutzorganisation (AAALAC).
  • Alle Versuchsvorhaben mit den genannten Tieren werden von der Tierschutzbeauftragten und einer Ethikkommission dezentral und unbürokratisch an den Einrichtungen auf Einhaltung der Richtlinien und Tierschutz geprüft und überwacht.

Ansprechpartner*innen

Mirjam Einecke-Renz

Mirjam Einecke-Renz

Abteilungsleiterin

Richard Hartlaub

Richard Hartlaub

Referent für Gesundheits- und Forschungspolitik

Sofie Lange

Sofie Lange

Juniorreferentin Gesundheitspolitik