Mirjam Einecke-Renz
Abteilungsleiterin
Die Deutsche Krebsgesellschaft e. V. (DKG) hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Digitalgesetzes erarbeitet. In ihrer Stellungnahme geht die DKG auf die vorgesehenen Änderungen in Bezug auf den Innovationsfonds ein und regt an, weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit des Innovationsfonds in das Gesetz aufzunehmen.
Durch eine Berichtspflicht an den Innovationsausschuss durch Adressaten von Transferbeschlüssen soll mit dem Digitalgesetz der Transfer erfolgreich erprobter Versorgungsansätze in die Regelversorgung gestärkt werden. Diese Maßnahme ist zu begrüßen, da bislang nur bei einer geringen Anzahl geförderter Projekte, für die eine Überführung in die Regelversorgung durch den Innovationsausschuss empfohlen wurde, ein tatsächlicher Transfer in die Regelversorgung stattgefunden hat. Bei vielen geförderten Projekten mit hohem Potenzial die Versorgung zu verbessern, wie bspw. der WiZen-Studie, erfolgten nach Aufforderung der Prüfung der Umsetzbarkeit keine hinreichenden Aktivitäten, um einen Transfer in die Regelversorgung zu vollziehen.
Neben einer Berichtspflicht ließen sich in Bezug auf den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) weitere Regelungen vornehmen. Eine Reihe von Transferbeschlüssen wird zur Prüfung an Gremien des G-BA adressiert. Die DKG spricht sich dafür aus, dass in solchen Fällen eine Entscheidung des G-BA analog zu §6, Verfahrensordnung des G-BA, durchgeführt werden muss. Durch eine Entscheidungspflicht des G-BA könnte dessen Rechenschaftspflicht gestärkt und somit der Transfer von Versorgungsansätzen in die Regelversorgung weiter verbessert werden.
Mit dem Digital-Gesetz sollen die Förderverfahren im Bereich der neuen Versorgungsformen flexibilisiert werden. Die DKG regt an, nicht nur die Verfahren in diesem Bereich zu flexibilisieren, sondern sowohl im Bereich der neuen Versorgungsformen als auch im Bereich der Versorgungsforschung längere Förderzeiträume für Projekte zu ermöglichen. Für viele Fragestellungen ist der bisher maximale Förderzeitraum von bis zu vier Jahren zu gering bemessen, sodass bei der Erstellung von Abschlussberichten die Arbeit von Projektmitarbeitenden häufig nicht mehr durch das geförderte Projekt finanziert werden kann. Durch die Möglichkeit längerer Förderzeiträume könnte diesem Problem Abhilfe geschaffen werden.
Im Rahmen der Förderbekanntmachungen werden Förderkriterien definiert, an denen sich die Entscheidungsfindung über die Förderung von Projekten durch Mitglieder des Expertenpools orientieren soll. Zu derzeitigem Zeitpunkt werden Antragsteller*innen keine Informationen zur Verfügung gestellt, wie diese Kriterien bei der Entscheidungsfindung Anwendung finden und zur letztendlichen Ablehnung bzw. Förderzusage führen. Eine höhere Transparenz über die Entscheidungsfindung würde den Antragsteller*innen einen Lernprozess in der Antragstellung ermöglichen und somit dazu beitragen, dass geförderte Projekte noch besser zu den Zielen des Innovationsfonds beitragen können. Darüber hinaus besteht keine Transparenz darüber, welche Mitglieder des Expertenpools über die jeweiligen Förderanträge entscheiden und über welche Qualifikationen diese verfügen. Aus Sicht der DKG würde auch in diesem Falle eine höhere Transparenz dazu beitragen, dass diejenigen Projekte Förderung erhalten, die den Zielen des Innovationsfonds am meisten förderlich sind.
Mirjam Einecke-Renz
Abteilungsleiterin
Richard Hartlaub
Referent für Gesundheits- und Forschungspolitik
Sofie Lange
Juniorreferentin Gesundheitspolitik