Mirjam Einecke-Renz
Abteilungsleiterin
Mit dem Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer nachhaltig gesicherten Finanzierung ambulanter Krebsberatungsstellen wird die bereits in § 65e SGB V vorgesehen Finanzierung aufgestockt. Die Krebsberatung soll die psychologischen und sozialen Aspekte einer solchen Beratung umfassen. Die Deutsche Krebsgesellschaft begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich.
Mit dem vorliegenden Regierungsentwurf zur Sicherstellung einer nachhaltig gesicherten Finanzierung ambulanter Krebsberatungsstellen wird die bereits in § 65e SGB V vorgesehen Finanzierung aufgestockt. Darüber hinaus umfasst das Beratungsangebot für gesetzlich und privat Krankenversicherte die psychologischen und sozialen Schwerpunkte einer solchen Beratung. Aus diesen Gründen ist es als umfassender Förderansatz zu verstehen.
Die Deutsche Krebsgesellschaft e. V. begrüßt ausdrücklich die Erhöhung der pauschalen Finanzierung ambulanter Krebsberatungsstellen durch die Gesetzliche Krankenversicherung und die privaten Krankenversicherungsunternehmen. Das Ziel von mehr Planungssicherheit für qualifizierte Anbieter und ein dauerhafter und zuverlässiger Betrieb für die Betroffenen ist so erreichbar. Insbesondere die Zusammenführung in ein umfassendes „psychosoziales“ Beratungsangebot ist im Sinne einer bürokratiearmen Lösung als positiv zu beschreiben. Der Weg von langjährig bestehenden gemeinnützigen Beratungsinitiativen über eine Arbeitsgruppe im Nationalen Krebsplan bis zum jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf ist ein Erfolg und beispielgebend. Der Wunsch des Gesetzgebers, den Betreibern von Krebsberatungsstellen die Förderung praktikabel und bürokratiearm zukommen zu lassen, ist ein begrüßenswertes Signal an alle Beteiligten bei Kostenträgern sowie den zuständigen Behörden der Länder und Kommunen.
Mirjam Einecke-Renz
Abteilungsleiterin
Richard Hartlaub
Referent für Gesundheits- und Forschungspolitik
Sofie Lange
Juniorreferentin Gesundheitspolitik