Stellungnahme des Ausschusses Krebsberatung der Landeskrebsgesellschaften zur Förderung nach § 65e SGB V

Die Fördergrundsätze des GKV-Spitzenverbandes bilden die Grundlage für die finanzielle Förderung ambulanter Krebsberatungsstellen (KBS) durch den GKV-Spitzenverband und die Private Krankenversicherung. Sie sind abgeleitet aus dem Gesetzestext des § 65e SGB V auf Basis der zugrundeliegenden „Empfehlungen für das Leistungsspektrum, die Qualitätskriterien und für Finanzierungsmodelle ambulanter psychosozialer Krebsberatungsstellen“. Nach Abschluss der ersten Förderperiode durch den GKV-Spitzenverband (2020–2022) nimmt der Ausschuss Krebsberatung, ein Gremium der Landeskrebsgesellschaften, aus der Praxis dazu Stellung. Aus Sicht des Ausschusses ergeben sich auf Grundlage der derzeitigen Förderpraxis weiterhin Herausforderungen für die nachhaltige Finanzierung von KBS.

Nachhaltige Finanzierung von KBS

Das in der Begründung des GVWG (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz) festgehaltene Ziel, den dauerhaften und zuverlässigen Betrieb der KBS durch eine nachhaltige Finanzierung sicherzustellen, wird insofern nicht durch die Fördergrundsätze unterstützt, als die Mittelvergabe nach der Reihenfolge der Antragseingänge erfolgt. Die Verlässlichkeit eines Standorts ist für Ratsuchende dadurch nicht gegeben. Ein nicht zu vernachlässigendes Trägerrisiko besteht heute darin, dass Arbeitsverträge von Mitarbeitenden bereits geschlossen sein müssen, bevor für die Stellen eine Förderung beantragt werden kann. Dies ist vor dem Hintergrund einer frühzeitig erforderlichen Antragstellung oft nicht zu realisieren.

Leistungen und Aufgaben von KBS

Laut § 3, Abs. 4 der Fördergrundsätze des GKV-Spitzenverbands bilden soziale, psychologische und psychoonkologische Beratungsleistungen den Kern der zu fördernden KBS. Das Leistungsangebot von KBS umfasst jedoch zusätzlich eine Reihe von Leistungen und Aufgaben, welche im unmittelbaren Zusammenhang mit den Beratungsleistungen stehen, die jedoch nach den bestehenden Fördergrundsätzen nicht i.S.d. Wirtschaftlichkeitsprüfung angemessen berücksichtigt werden.

Das Angebotsspektrum von KBS beinhaltet eine Reihe von Angeboten (Gruppenangebote, Patientenschulungen, Kurse, Vorträge, etc.), die einen entscheidenden Nutzen für Erkrankte und Angehörige darstellen und daher mit den Beratungsleistungen gleichgestellt werden sollten. Hierzu zählen z.B. psychoedukative Interventionen, welche in den Empfehlungen der AG KBS des NKP als konkrete Leistung von KBS empfohlen werden. Neben den Beratungsleistungen übernehmen diese im Sinne einer Patientenschulung die wichtige Aufgabe, Ratsuchende in die Lage zu versetzen, eine aktive und autonome Rolle im Gesundheitssystem einzunehmen.

Darüber hinaus übernehmen die KBS interdisziplinäre Beratungsaufgaben an etlichen Schnittstellen des Gesundheits- und Sozialsystems. Übergabe- und Weiterleitungszeiten werden im Rahmen der Verwendungsnachweise zwar erfasst, nicht aber den Beratungsleistungen zugerechnet. Auch diese Netzwerk- und Lotsenfunktion wird in den Empfehlungen der AG KBS des NKP explizit als Teil des Leistungsspektrums von KBS herausgestellt.

Eine wichtige Aufgabe von KBS stellt zudem die fachliche Unterstützung von Selbsthilfegruppen dar. Die verstetigte Kooperation mit den unterschiedlichen Selbsthilfegruppen gilt im Onkologischen Versorgungskontext – hier sind Krebsberatungsstellen ausdrücklich eingeschlossen – als ein zentrales Gütekriterium. Dies reicht von der fachlichen Unterstützung bestehender Gruppen und Gruppenleitungen, bis hin zur Hilfe bei der Initiierung und Etablierung von neuen Gruppen. Diese Aufgaben erfordern einen nicht zu unterschätzenden Einsatz personeller Ressourcen der Beratungsteams. Obgleich in den Förderkriterien des GKV-Spitzenverbandes die Kooperation mit Selbsthilfegruppen gefordert wird, erfolgt keine adäquate Berücksichtigung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Leitungsaufgaben in KBS werden durch die Fördergrundsätze nicht abgebildet, obgleich sie für den Betrieb unerlässlich sind. Hier ist eine Anpassung an die realen Erfordernisse notwendig.

Personalisierte Wirtschaftlichkeitsprüfung

Nach § 3, Abs. 4 der Fördergrundsätze des GKV-Spitzenverbandes ist die Anzahl der Beratungsgespräche durch die Krebsberatungsstellen mitarbeiterbezogen auszuweisen. Bei der Einführung des § 65e bezog sich der Gesetzgeber auf die Empfehlungen der AG KBS im Nationalen Krebsplan, die eine einrichtungsbezogene Förderung vorsehen. Diese einrichtungsbezogene Förderung, die die gesetzliche Grundlage aus unserer Sicht ermöglicht hätte, wird durch die personalisierte Wirtschaftlichkeitsprüfung umgangen. In der Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen folgte der GKV-Spitzenverband damit nicht der Intention des Gesetzgebers.

Fehlende Berücksichtigung von Anforderungen ländlicher Regionen und neu gegründeter KBS

Die von der Gesundheitspolitik geforderte Teilhabesicherung und -gerechtigkeit in ländlichen Regionen (gerade in Flächenländern) erfordert nicht nur großen Zeitaufwand für Wegstrecken, sondern auch für die aufwendige Verankerung der Leistungen in den jeweiligen regionalen Netzwerken. Die aktuelle Fördersituation lässt jedoch keine regionalen Unterschiede zu. Hierdurch gestaltet sich die Versorgung im ländlichen Raum schwierig. Für eine bedarfsgerechte Versorgung im ländlichen Raum braucht es gesonderte Konzepte bzw. Kriterien. Dieses Risiko verschärft sich in der fehlenden regionalen Verteilung der verfügbaren Fördermittel innerhalb der Bundesländer.

Der quantitative Erwartungswert von 800 bis 1.000 Beratungseinheiten pro Jahr kann von gut eingearbeiteten Beratungsfachkräften insbesondere in städtischen Regionen erreicht werden. Problematisch wird es allerdings bei neu gegründeten KBS, die diesen nicht auf Anhieb erfüllen. Gleiches gilt auch für neu einzuarbeitende Beratungsfachkräfte. Hier bedarf es einer Präzisierung.

Ausblick

Aus Sicht der Landeskrebsgesellschaften ist eine Anpassung der Fördergrundsätze des GKV-Spitzenverbandes notwendig, sodass die durch die AG KBS des NKP empfohlenen Leistungen vollumfassend i. S. des Empfehlungspapiers berücksichtigt werden. Dem Schutz bestehender Versorgungstrukturen sollte eine höhere Gewichtung verliehen werden, damit eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Versorgung in der ambulanten Krebsberatung auf Dauer sichergestellt werden kann. Ansätze hierfür bieten sich durch eine vorrangige Bearbeitung von Förderanträgen langjährig bestehender Einrichtungen, eine Verknüpfung von Förderungen mit Qualitätsvorgaben und eine Umstellung auf die einrichtungsbezogene Förderung.

Ansprechpartner*innen

Mirjam Einecke-Renz

Mirjam Einecke-Renz

Abteilungsleiterin

Richard Hartlaub

Richard Hartlaub

Referent für Gesundheits- und Forschungspolitik

Sofie Lange

Sofie Lange

Juniorreferentin Gesundheitspolitik