Stellungnahme der AG OPH zum Austausch von Biosimilars

Die Arbeitsgemeinschaft Onkologische Pharmazie in der Deutschen Krebsgesellschaft e. V. (AG OPH) hat eine Stellungnahme zu einer geplanten Änderung der Arzneimittelrichtlinie erarbeitet. Durch den neuen §40b sollen Apotheken bei der Abgabe verordneter biotechnologisch hergestellter biologischer Arzneimittel an Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen zur Ersetzung durch ein preisgünstiges Arzneimittel verpflichtet werden. Die AG OPH verweist darauf, dass der Gemeinsame Bundesausschuss bei der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags behutsam vorgesehen solle.

Ansprechpartner*innen

Mirjam Einecke-Renz

Mirjam Einecke-Renz

Abteilungsleiterin

Richard Hartlaub

Richard Hartlaub

Referent für Gesundheits- und Forschungspolitik

Sofie Lange

Sofie Lange

Juniorreferentin Gesundheitspolitik