Kontrollmechanismen und Qualitätssicherung in der Pathologie in Deutschland
Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Onkologische Pathologie der Deutschen Krebsgesellschaft zu Kontrollmechanismen und Qualitätssicherung in der Pathologie in Deutschland.
Welche gängigen Kontrollmechanismen werden in der Pathologie angewendet, um Fehldiagnosen bei einem Brustkrebsverdacht zur verhindern?
Die histopathologische Diagnostik in den Instituten für Pathologie in Deutschland erfolgt entsprechend rigorosen Qualitätssicherungsmaßnahmen, die eine Fehlbefundung und Probenverwechslung verhindern sollen. Diese Mechanismen zielen darauf ab, dass Fehldiagnosen, z.B. bei Brustkrebs, die zu unnötigen Behandlungen bei Patientinnen führen, weitesgehend ausgeschlossen werden sollen. Mehr als 180 Institute für Pathologie führen ihre Diagnostik im Rahmen einer Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) nach der Norm DIN/ISO 17020 durch. Hier sind die diagnostischen Prozesse in aktuellen Arbeitsrichtlinien festgelegt. Im Rahmen von Audits durch Fachgutachter der DAkkS, bei denen es sich um erfahrene Pathologen handelt, werden nicht nur die Laborprozesse, sondern auch die Richtigkeit der Diagnosen überprüft. Zusätzlich wird durch den Bundesverband deutscher Pathologen und die Deutsche Gesellschaft für Pathologie in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer zurzeit eine für alle Institute für Pathologie verbindliche Richtlinie für die Diagnostik (RiliBäk) etabliert. Weiterhin ist in vielen Instituten für Pathologie das „Vier-Augen-Prinzip“ eingeführt. Bei schwierigen und kritischen Befunden wird der Befund durch einen zweiten Facharzt für Pathologie bestätigt oder durch Kollegen des Instituts in einer Besprechung am Mikroskop konsentiert. Ein weiterer wichtiger Kontrollmechanismus zur Qualitätssicherung der Diagnosen sind die durch die Qualitätsinitiative Pathologie (QuIP) durchgeführten Ringversuche. Dabei testen die diagnostisch tätigen Pathologen jährlich durch Referenzinstitute ausgewählte Gewebeproben die im eigenen Labor für kritische Biomarker untersucht worden. Die erfolgreiche Teilnahme an diesen Ringversuchen ist auch eine Voraussetzung für die Akkreditierung bei der DAkkS sowie für die Zertifizierung der Pathologischen Institute im Rahmen der Begutachtung der Onkologischen Zentren und Organkrebszentren der Deutschen Krebsgesellschaft durch OncoZert. Insbesondere die Färbung des Her2-Onkogens, die bei allen Patientinnen mit Brustkrebs notwendig ist, unterliegt einer rigiden Qualitätskontrolle. Neben den Ringversuchen bietet die QuIP GmbH auch einen Her2-Monitor an, wo die jeweiligen Ergebnisse des Institutes mit den Ergebnissen der anderen Institute in Deutschland verglichen werden können. Hier sollten zu niedrige bzw. zu hohe positive Befunde für diesen kritischen Biomarker auffallen, wenn diese Qualitätssicherungsmaßnahmen durch das Institut durchgeführt werden.
Welche Maßnahmen können Patienten ergreifen, um sich vor einer Fehldiagnose in der Pathologie zu schützen?
Prinzipiell ist es möglich, dass Patienten eine Zweitmeinung im Rahmen der Referenzpathologie anfordern können. Für alle diagnostischen Fragestellungen und Organsysteme gibt es dafür in Deutschland spezialisierte Referenzpathologien, die diese Befunde erstellen können. Es ist eine sehr gängige Praxis in der Pathologie, dass kritische und seltene Befunde auch durch die diagnostisch tätigen Pathologen an referenzpathologische Zentren für eine Bestätigung der Diagnose übersandt werden.