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Lungenkrebsscreening – Potenzial und Stolpersteine

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) am 18 Juni 2025 die Einführung einer Lungenkrebsfrüherkennung als Kassenleistung beschlossen. Voraussichtlich ab April 2026 können starke Raucher*innen im Alter zwischen 50 und 75 Jahren alle zwölf Monate eine Untersuchung der Lunge mittels Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT) wahrnehmen. Damit ist ein längerer Prozess zum Abschluss gekommen, dem die sogenannte Lungenkrebsfrüherkennungsverordnung (LuKrFrühErkV) des verantwortlichen Bundesministeriums sowie eine Nutzen-Risiko-Bewertung durch das Bundesamt für Strahlenschutz vorausgegangen sind. Lungenkrebs ist weltweit die häufigste krebsbedingte Todesursache. Vor diesem Hintergrund ist die Einführung eines Screenings zu begrüßen und verspricht, die Prävention von Lungenkrebs in Deutschland zu verbessern. Gleichzeitig gibt es bei der Umsetzung der Maßnahme verschiedene Punkte zu beachten, damit ihr Potenzial im größtmöglichen Umfang realisiert wird.

Auf Seiten der Leistungserbringer ist sicherzustellen, dass ausreichend qualifizierte Ärzt*innen entlang des Screeningprozesses vorhanden sind. Für das Risiko-Assessment sind Internist*innen, Hausärzt*innen und Arbeitsmediziner*innen vorgesehen, welche laut KFE-RL über eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung verfügen müssen. Dies ist jedoch nicht bei allen Arbeitsmedizinern der Fall – hier sollte bei den Regelungen entsprechend nachgebessert werden. Auch die Fortbildung der Erst- und Zweitbefunder ist ein wichtiger Punkt. Die notwendige Qualifizierung wird derzeit vorbereitet, über 1.500 Radiolog*innen sind bereits qualifiziert. Außerdem müssen die Leistungen hinreichend vergütet sein. So wird sichergestellt, dass bei möglichst vielen geeigneten Raucher*innen ein Screening durchgeführt wird.

In der LuKrFrühErkV wurden bereits grobe Begriffsbestimmungen für kontrollbedürftige sowie abklärungsbedürftige Befunde vorgenommen. In der kürzlich aktualisierten S3-Leitlinie zum Lungenkarzinom wurden evidenzbasierte Empfehlungen formuliert, die die Vorgaben der KFE-RL sowie der LuKrFrühErkV ergänzen. In diesem Rahmen wurde von den beteiligten Expert*innen empfohlen, die sogenannte „V-Lung-RADS 2022“-Klassifikation zur Einstufung der Befunde zu verwenden.

Aufgrund der Einführung des Lungenkrebs-Screenings als singuläre Maßnahme wird eine epidemiologische Qualitätssicherung zunächst allenfalls auf regionaler Ebene möglich sein. Daher wird man in den ersten Jahren nur einen eingeschränkten Überblick darüber haben, wie viele Teilnehmer*innen des Screenings tatsächlich an Lungenkrebs erkrankt sind. Positiv hervorzuheben ist, dass der G-BA mit der KFE-RL beschlossen hat, bis spätestens zum Ablauf des Jahres 2028 die regulatorischen und strukturellen Voraussetzungen für ein Monitoring zur Qualitätssicherung der Lungenkrebsfrüherkennung zu schaffen.

Den Stein mit einem Plus wählen

Der Erfolg der Früherkennungs-Maßnahme wird auch in großem Maße davon abhängen, in welchem Umfang die geeigneten Bevölkerungsgruppen an die Maßnahme herangeführt werden können. Der G-BA hatte zu diesem Zweck das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen mit der Erarbeitung einer Patient*inneninformation beauftragt. Diese Informationen sollten auch in einfacher Sprache vorhanden sein, um relevante Bevölkerungsschichten zu erreichen. Denkbar wären zudem webbasierte Lösungen, in denen Bürger*innen ihr individuelles Risiko ermitteln können. In einem gemeinsamen Positionspapier der am Lungenkrebsscreening beteiligten Fachgesellschaften haben wir uns für einen programmatischen Ansatz unter Einbeziehung von Einladungsschreiben ausgesprochen. Da die hierfür notwendigen Informationen zum Raucherstatus den Kostenträgern bislang nur eingeschränkt vorliegen, sollten Hausärzt*innen ebenfalls in die Kontaktaufnahme einbezogen werden. Im Rahmen des schon bestehenden kassenfinanzierten Gesundheits-Check-ups ließen sich gezielt die für das Screening geeigneten Personen identifizieren und ansprechen.

Ein Erfolg ist, dass durch die Einführung des Lungenkrebsscreenings eine intersektorale Zusammenarbeit zwischen niedergelassenem und stationärem Bereich erreicht wird, welche sich zukünftig noch weiter ausbauen lässt. An den von der Deutschen Krebsgesellschaft zertifizierten Lungenkrebszentren sind die Grundvoraussetzungen zur Koordination und Durchführung von NDCT-Lungenkrebsscreenings vorhanden. Perspektivisch sollte eine Einbettung der Maßnahme in ein strukturiertes Screeningprogramm unter Einbeziehung der Lungenkrebszentren ins Auge gefasst werden.

Univ.-Prof. Dr. Jens Vogel-Claussen
Klinik für Radiologie, Charité – Universitätsmedizin Berlin
jens.vogel-claussen@charite.de

Ein Beitrag aus 360° Onkologie #19. Redaktionsschluss: 12/2025.