Qualitätsstandards für Brustzentren "Das Deutsche Zertifizierungsverfahren im Vergleich" (aus der Stellungnahme der Deutschen Krebsgesellschaft e.V. zur Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe vom 15. September 2004) finden Sie hier als
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Qualitätskriterien für Brustzentren festgelegt
Die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) hat in einem aufwendigen interdisziplinären Verfahren gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Senologie (DGS) die Kriterien für Brustzentren (BZ) festgelegt, die das Qualitätssiegel der Deutschen Krebsgesellschaft erhalten wollen. Beteiligt an der Entwicklung waren Experten aus allen relevanten Arbeitsgemeinschaften, Fachgesellschaften, Institutionen sowie Selbsthilfeorganisationen der Patientinnen.
Die Hauptzielsetzung des BZ- Zertifizierungsverfahrens ist es, die Versorgung von Patientinnen, die an Brustkrebs erkrankt sind, deutlich zu verbessern.
Neuer Erhebungsbogen für Brustzentren Durch die Zertifizierungskommission Brustzentren wurde am 31.08.2006 der
neue Erhebungsbogen verabschiedet, in dem die Fachlichen Anforderungen an Brustzentren definiert sind. Ab dem 01.01.2007 werden Erstzertifizierungen, Überwachungsaudits und Wiederholaudits von Brustzentren auf Basis dieses neuen Erhebungsbogens durchgeführt.
Das Zertifizierungssystem für Brustzentren besteht nun seit über 3 Jahren. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Erfahrungen im Umgang mit den Fachlichen Anforderungen an Brustzentren (FAB) gesammelt. Die DKG-/DGS-Zertifizierungskommission, welche sich aus Vertretern der einzelnen Fachrichtungen zusammensetzt, hat den bestehenden Erhebungsbogen vom 01.04.2003 auf Basis der gemachten Erfahrungen überarbeitet. Bei den gemachten Änderungen handelt es sich nicht um eine grundsätzliche Umgestaltung der Fachlichen Anforderungen, sondern in vielen Fällen vielmehr um eine Konkretisierung der bestehenden Anforderungen.
Mittelfristig stehen weitere Änderungen der Fachlichen Anforderungen an Brustzentren in den Abschnitten Tumordokumentation / Ergebnisqualität an. Die Überarbeitung der Anforderungen in diesem Bereich wurde bewusst zurückgestellt, da diese im Einklang mit der aktuell laufenden Aktualisierung der S3-Leitlinie erfolgen wird.
Den Erhebungsbogen finden Sie hier als
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Erfüllung der Anforderungen des Gesetzgebers
Im SGB V (§ 135-137) werden Leistungserbringer zur Qualitätssicherung verpflichtet. Durch das BZ-Zertifzierungsystem werden die Anforderungen des Gesetzgebers berücksichtigt.
Disease-Management Programm (DMP)
Der Gesetzgeber hat die Krankenkassen aufgefordert besondere Behandlungsprogramme für chronische Erkrankungen, darunter auch Brustkrebs, anzubieten. Im Rahmen dieser erweiterten Behandlungsprogramme sind von den Anbietern entsprechende erweiterte Standards zu erfüllen, damit die Patientinnen vom Angebot profitieren können.
Das BZ-Zertifizierungssystem unterstützt die Anerkennung als Behandlungszentrum im Rahmen des DMP-Programmes.
Ergänzung zu ISO 9001 und KTQ
Das durch DKG und DGS geschaffene Zertifizierungssystem steht nicht in Konkurrenz zu den weit verbreiteten ISO 9001 und KTQ-Modell, sondern stellt eine Ergänzung dieser Systeme dar, speziell auf die Anforderungen von Brustzentren zugeschnitten.
Zertifizierung BZ = Zertifizierung QM-System (ISO9001 oder KTQ) Zertifizierung Fachlicher Anforderungen (FAB)
Die FAB sind in Ergänzung zu einem Qualitätsmanagementsystem zu sehen. Voraussetzung für die Erteilung eines Zertifikats ist daher auch eine erfolgreiche Zertifizierung nach einem anerkannten QM-Standard wie es z.B. bei einer Zertifizierung nach dem KTQ-Modell oder der ISO 9001 gegeben ist.
Für weitere Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung:
Informationszentrum für Standards in der Onkologie (ISTO)
Anita Günther
Deutsche Krebsgesellschaft e.V.
Straße des 17. Juni 106 - 108
10623 Berlin
Tel.: 030/3229329-80
E-Mail: guenther(at)krebsgesellschaft.de