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Anerkennung psychoonkologischer Fort- und Weiterbildungsangebote durch die DKG

Die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) stellt mit den folgenden Kriterien Standards für psychoonkologische Fort-/Weiterbildungscurricula auf, die eine spezifische Qualifikation für psychoonkologische Tätigkeit im Rahmen von durch die DKG zertifizierten Krebszentren vermitteln. Ziel dieser Kriterien ist es, eine transparente und objektive Evaluierung der Qualität der Curricula zu ermöglichen, so dass die psychosoziale Versorgung von Krebspatienten bundesweit verbessert und vereinheitlicht werden kann. Die Kriterien entstanden in Zusammenarbeit mit den beiden psychoonkologischen Fachgesellschaften Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Psychosoziale Onkologie e.V. (dapo) und Arbeitsgemeinschaft Psychoonkologie in der Deutschen Krebsgesellschaft e. V. (PSO).

Allgemeine Anerkennungsgrundlagen

Ziel der Fortbildung ist die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten in allen Teilgebieten der Psychoonkologie mit Schwerpunkt auf die Diagnostik und Interventionen bei erwachsenen Krebspatienten und deren Angehörigen. In der Darstellung des curricularen Fort- und Weiterbildungskonzeptes müssen folgende thematische Schwerpunkte enthalten sein:
  • Psychologische und medizinische Grundlagen der Psychoonkologie
  • Psychosoziale Aspekte der Krebserkrankung in allen Krankheits- und Behandlungsphasen, einschließlich Rehabilitation und Nachsorge, Progredienz, Palliativ- und Hospizsituation
  • Theorie und Praxis (Fallarbeit) einer für Krebspatienten und deren Angehörige spezifischen psychosozialen und psychotherapeutischen Therapie
  • Forschungsmethoden und Forschungsergebnisse der Psychoonkologie
  • Strukturen psychoonkologischer Versorgung
  • Sozialrechtliche Grundlagenkenntnisse
  • Selbsterfahrung und kritische Reflexion der eigenen beruflichen Praxis

Spezielle Anerkennungsgrundlagen

Unterschieden wird zwischen obligatorischen und optionalen Kriterien des Curriculums. Für eine Anerkennung durch die DKG müssen alle obligatorischen Merkmale erfüllt sein. Optionale Merkmale (in der Tabelle durch Kursivschrift gekennzeichnet) sind nicht unbedingt vorzuweisen, stellen aber ein zusätzliches Qualitätskriterium dar und werden von der DKG empfohlen.

Prozedere der Anerkennung

Es sind folgende Unterlagen in Papierform und jeweils dreifacher Ausfertigung einzureichen:
  • Selbstbeschreibungsbogen. Darin ist darzulegen, wie die in der Checkliste genannten Punkte erfüllt werden. Empfohlen wird, dafür ebenfalls eine Tabellenform in Anlehnung an die Anerkennungs-Checkliste zu wählen.
  • Inhalte des Curriculums
  • Programme aller Einzelkurse (z. B. verschiedener Blöcke)
  • Ausschreibung des Angebotes, z.B. Flyer, Internet
  • Anmeldeformulare
  • Referentenverzeichnis (mit Angaben über Qualifikation, Zusatzqualifikation, Herkunftsdisziplin, Berufserfahrungen)
  • Qualifikationsnachweis und Lebenslauf der Kursleiter, der Kasuistikleiter und Selbsterfahrungsleiter
  • Evaluationsbogen und Auswertung bisheriger Evaluationen, falls vorhanden
  • Beschreibung der Anforderungen an die Abschlussarbeit
  • ggf. weitere Belege, die die Erfüllung der Kriterien belegen können
Die Prüfung erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen über eine Kommission, die aus zwei Fachvertretern der beiden Fachgesellschaften PSO und dapo besteht. Die Begutachtung erfolgt in einem Zeitraum von 12 Wochen nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen bei den Gutachtern. Genügt ein Curriculum nicht den Anerkennungskriterien, kann es entsprechend den Empfehlungen der Kommission überarbeitet und wieder vorgestellt werden. Für die Bearbeitung ist eine Gebühr von 500€ zeitgleich mit der Antragstellung zu entrichten. Die Anerkennung ist drei Jahre lang gültig, für die Fortführung der Anerkennung ist eine erneute Prüfung zu beantragen. Sollten während dieser drei Jahre anerkennungsrelevante Änderungen am Curriculum vorgenommen werden, sind diese der DKG unaufgefordert schriftlich mitzuteilen.

Erneute Überprüfung nach 3 Jahren

Die Deutsche Krebsgesellschaft erkennt Curricula zur psychoonkologischen Fort-/ und Weiterbildung nach erfolgreicher Begutachtung durch externe Gutachter für drei Jahre an. Nach dem Ablauf dieser Zeit muss die Anerkennung erneut überprüft werden, um sicher zu stellen, dass die Qualitätskriterien weiterhin eingehalten werden.

Wie bei der Erstantragstellung sind die Unterlagen (s.o.) in Papierform und jeweils dreifacher Ausfertigung einzureichen. Dabei ist darzustellen, inwieweit es inhaltliche, personelle oder organisatorische Änderungen seit der letzten Begutachtung gab. Es gelten die gleichen Prüfungskonditionen wie bei der erstmaligen Anerkennung. Infos zur Überprüfung herunterladen (PDF)

Wenn die Unterlagen ein halbes Jahr vor Ablauf der bisher gültigen Anerkennung eingereicht werden, ist – ein positives Votum der Gutachter vorausgesetzt – eine lückenlose Fortführung der Anerkennung möglich. Es liegt im Interesse der Antragsteller, diese Frist einzuhalten.



Die Antragstellung erfolgt an die:

Deutsche Krebsgesellschaft e. V.
Anita Günther
Kuno-Fischer-Straße 8
14057 Berlin
Tel. 030 - 322 932 980
Fax 030 - 322 932 966
guenther@krebsgesellschaft.de


Kto.-Nr. 200238507
BLZ: 500 502 01
Bank: Frankfurter Sparkasse
Kontoinhaber: DKG/PSO
Stichwort: Anerkennung Curricula


Aktualisiert am: 14.09.12 - 15:38



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