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Kriterien für die Überprüfung der Einzelfallzulassung für Psychoonkologie in zertifizierten Organkrebszentren / Onkologischen Zentren
Prozedere
Die Überprüfung der Voraussetzungen erfolgt nach eingesandten Aus- sowie Fortbildungsnachweisen entsprechend den Zertifizierungsrichtlinien (psychosoziale oder medizinische akademische Grundprofession, psychotherapeutische Weiterbildung, psychoonkologische Fortbildung). Nur dokumentierte Bescheinigungen mit zeitlicher und inhaltlicher Angabe zu den durchgeführten Fortbildungseinheiten können Berücksichtigung finden.
Die Koordinationsstelle für die Einzelfallprüfung Psychoonkologie sondiert die Unterlagen und prüft auf Vollständigkeit. Bei fehlenden Unterlagen wird der Antragsteller gebeten, diese noch nachzureichen.
Liegen alle Unterlagen komplett vor, wird mit Hilfe der formulierten Kriterien durch die Koordinationsstelle und den Koordinator der PSO entschieden, ob es sich um ein Verwaltungs- oder Begutachtungsverfahren handelt.
Im Falle eines Verwaltungsverfahrens wird dem Antragsteller innerhalb von 2 Wochen das Ergebnis des Verfahrens mitgeteilt.
Bei einem umfangreicheren Begutachtungsverfahren leitet die Koordinationsstelle die Unterlagen an einen externen Gutachter und den Koordinator der PSO weiter. Beide prüfen innerhalb von 4 Wochen, inwieweit die Kriterien (siehe unten) eingehalten sind und geben ein Votum ab. Nach Abschluss des Verfahrens erhält der Antragsteller das Ergebnis mitgeteilt.
In jedem Fall ist zugleich mit der Einreichung der Aus- und Fortbildungsnachweise eine Bearbeitungsgebühr von 30 € zu entrichten. Im Falle eines Begutachtungsverfahren betragen die Bearbeitungsgebühren zusätzlich 220 €. Diese müssen vor Beginn des Begutachtungsprozesses an die Koordinationsstelle überwiesen werden. Der Antragsteller wird darüber durch die Koordinationsstelle rechtzeitig informiert.
Kriterien
Profession Akademische psychosoziale oder medizinische Ausbildung (Diplom oder Master). Hierzu zählen:
- Psychologie
- Medizin
- Sozialarbeit
- Sozialpädagogik
- Pädagogik
Psychotherapeutische Fortbildung Neben den Psychotherapie-Richtlinienverfahren werden folgende Psychotherapie-Verfahren anerkannt:
- Klientenzentrierte Gesprächspsychotherapie
- Interpersonelle Psychotherapie
- Systemische Therapie
- Gestaltpsychotherapie
- Logotherapie
Psychoonkologische Fortbildung Es muss ein zusammenhängendes psychoonkologisches Curriculum durchlaufen worden sein, das den Anforderungen der Fachgesellschaften PSO/dapo entspricht. Hier sind zu nennen:
- WPO Curriculum (GK, AK, IC oder PT)
- ein von der DKG anerkanntes psychoonkologisches Curriculum
- vergleichbare psychoonkologische Weiterbildungen (Einzelnachweise nötig)
Antragstellung
Die Anträge sind zu richten an:
Deutsche Krebsgesellschaft e. V. Anita Günther Kuno-Fischer-Straße 8 14057 Berlin Tel. 030 - 322 932 980 Fax 030 - 322 932 966 guenther@krebsgesellschaft.de |
Kto.-Nr. 200238507 BLZ: 500 502 01 Bank: Frankfurter Sparkasse Kontoinhaber: DKG/PSO Stichwort: PO Einzelfall |
Aktualisiert am: 05.04.12 - 12:19