Angaben zu Autoren und Sponsoren finden Sie am Ende des Beitrags.
Rauchen am Arbeitsplatz
Tabakrauch gehört laut Einstufung der Liste gesundheitsschädlicher Stoffe am Arbeitsplatz (der MAK-Liste) zur Kategorie krebserzeugender Arbeitsstoffe mit der höchsten Gefahrenstufe. Der Schutz der Mitarbeiter vor Tabakrauch ist daher Aufgabe jedes Arbeitgebers. Die Wirklichkeit sieht allerdings noch ganz anders aus: etwa drei Millionen deutsche Arbeitnehmer müssen in Räumen arbeiten, in denen regelmäßig geraucht wird. Das bedeutet, dass der krebserregende Schadstoff Tabakrauch mehr Menschen als alle übrigen krebserregenden Arbeitsstoffe zusammen betrifft. Übrigens: 80 Prozent der Nichtraucher und immerhin noch 35 Prozent der starken Raucher befürworten Rauchverbote am Arbeitsplatz.
Quelle: Koalition gegen das Rauchen: Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz, Netzwerk Nichtrauchen: Dokumente, 2001.
Rechtslage
In Deutschland gibt es kein Nichtraucherschutzgesetz. Konkrete Regelungen für den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz müssen daher zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (bzw. Personalrat) vereinbart werden, wie beispielsweise die Einrichtung von Raucherräumen. In der Arbeitsstättenverordnung ist zwar eine „gesundheitlich zuträgliche Luft" gefordert, dies schließt aber einen rauchfreien Arbeitsplatz nicht ausdrücklich mit ein.
Arbeitsstättenverordnung 2004, § 5 - Nichtraucherschutz:
"(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.
(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen."
Oft ist das Rauchen in Betrieben nach dem so genannten „Toleranz-Modell" geregelt. Das heißt: die Raucher rauchen und die Nichtraucher müssen „Toleranz" auf Kosten der eigenen Gesundheit üben. Drei Viertel aller Starkraucher sind laut einer Umfrage von 1992 nicht bereit, auf Nichtraucher Rücksicht zu nehmen. Daher ist die einzige Erfolg versprechende Maßnahme zum Schutz der Nichtraucher: klare Rauchverbote und ihre Durchsetzung. Untersuchungen in den USA, Australien und Europa zeigen: mehr als 80 Prozent der Raucher akzeptieren klare Verbote. Ein Rauchverbot am Arbeitsplatz gilt auch rechtlich nicht als unzumutbare Einschränkung.
Der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz hängt unter den gegenwärtigen Bedingungen vom Wohlwollen der Vorgesetzten ab. Nichtraucher müssen sich ihren rauchfreien Arbeitsplatz womöglich gerichtlich erkämpfen und sind danach als „Störenfriede“ abgestempelt. Personal in Gaststätten hat überhaupt keine Chance auf einen rauchfreien Arbeitsplatz, da in Deutschland komplette Nichtraucher-Restaurants noch sehr selten sind
Die finanziellen Folgen des Rauchens für Unternehmen
Raucher sind häufiger krank als Nichtraucher. Sie kosten den Arbeitgeber durch den Arbeitsausfall also mehr. 25 bis 35 % aller Krankheitstage gehen auf Kosten des Rauchens, Raucher melden sich pro Person durchschnittlich zweieinhalb Tage pro Jahr mehr krank als Nichtraucher. Auch Nichtraucher, die passiv mitrauchen müssen, erkranken öfter als normal. Rauchfreie Arbeitsplätze können also die Ausfallzeiten aller Mitarbeiter erheblich senken. Hinzu kommen deutliche Einsparungen in den Bereichen Reinigung, Belüftung und Instandhaltung sowie die Vermeidung einer nicht unbeträchtlichen Zahl von Bränden, die durch glimmende Zigaretten verursacht werden. Im Übrigen ist damit zu rechnen, dass Passivraucher ihre Arbeitgeber zunehmend für gesundheitliche Schäden haftbar machen. Arbeitgeber, die rechtzeitig rauchfreie Arbeitsplätze zur Verfügung stellen, gehen möglichen Schadenersatzklagen aus dem Weg.
Schon daher sollte es Arbeitgebern ein Anliegen sein, ihre Mitarbeiter darin zu unterstützen, das Rauchen langfristig aufzugeben. In immer mehr Betrieben gibt es Angebote zur Raucherentwöhnung, die meist mit einem Nichtraucherschutzprogramm im Betrieb gekoppelt sind. Unterstützung bietet z.B. die Weltgesundheitsorganisation mit ihrem „WHO Partnerschaftsprojekt Tabakabhängigkeit".
Fachliche Beratung:
Prof. Dr. Drings
Aktualisiert am: 11.08.09 - 14:01
Die Deutsche Krebsgesellschaft ist für den Inhalt der Ligatus-Anzeigen nicht verantwortlich.
Ihre Meinung