Pressemeldung

16.11.2009 - Deutsche Krebsgesellschaft ruft Bürger zum Volksentscheid für einheitlichen Nichtraucherschutz auf

In Bayern beginnt am 19. November Eintragungsfrist zum Volksbegehren
Berlin. Die Deutsche Krebsgesellschaft fordert alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Bayern auf, sich am Volksbegehren „Leben und leben lassen. Volksbegehren Nichtraucherschutz“ zu beteiligen. Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens wendet sich gegen die Lockerung des Gesundheitsschutzgesetzes (GSG). Nach der Übergabe von rund 40 000 gesammelten Unterschriften am 17. Juli im Innenministerium beginnt nun am 19. November die Eintragungsfrist in den bayerischen Rathäusern. Für die Zulassung zum Volksentscheid müssen sich bis 2. Dezember ca. 920 000 Personen eintragen lassen.

Bereits im Januar 2007 hatte die Deutsche Krebsgesellschaft in allen Bundesländern Volksentscheide zum Nichtraucherschutz gefordert, um das wichtige Thema nicht in den Tiefen des Parlamentarismus und Förderalismus versinken zu lassen. „Wir sind froh, dass die Bürger nun selbst die Initiative ergreifen und den Politikern mitteilen: ‚Deutschland möchte rauchfrei sein‘“, ist sich Prof. Werner Hohenberger, Präsident der Deutschen Krebsgesellschaft, über den Erfolg des Volksbegehren in Bayern sicher. Der Erlanger Klinikdirektor hofft, dass nach bayerischen Vorbild, nun auch in allen anderen Bundesländern Volksbegehren zustande kommen, und sich der Nichtraucherschutz bundesweit etabliert. „Die Bürger haben so die Möglichkeit, endlich einen flächendeckend einheitlichen Nichtraucherschutz auf die Beine zu stellen – ein Projekt, bei dem unsere Politiker bislang versagt haben“, so Hohenberger.

Im Januar diesen Jahres war die Krebsgesellschaft empört über die Lockerung im bayerischen Nachtraucherschutz und forderte, dass das „Gesetz zum Schutz der Gesundheit (GSG)“ vom 20. Dezember 2007 in Kraft bleiben soll und die darin enthaltene Ausnahmeregelung für Gaststätten (Artikel 2, Ziffer 8: „soweit sie öffentlich zugänglich sind“) zu streichen ist. Mit dem Volksbegehren soll die Novellierung des GSG vom Juli 2009 rückgängig gemacht werden und ein umfassender Nichtraucherschutz in Bayern erreicht werden.

Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens zielt generell darauf ab, den Nichtraucherschutz wieder einzuführen, wie ihn der Landtag 2007 beschlossen und als Gesetz erlassen hatte. Nach der Landtagswahl mit erheblichen Verlusten für die CSU hatte die christlich-liberale Mehrheit in Bayern eine Lockerung beschlossen.

Die Initiative "Leben und leben lassen. Volksbegehren Nichtraucherschutz" fordert die Wiedereinführung des zuvor geltenden Gesetzes vom 20.12.2007 - ohne das Schlupfloch, das die Entstehung zahlreicher Raucherclubs ermöglicht hatte.

„Rauchen ist gesundheitsschädigend und kann zu Krebs, Herzleiden oder Lungenkrankheiten führen. Das gilt sowohl für den selbst inhalierten Tabakrauch, als auch für das Einatmen von Rauch aus der Raumluft“, weiß Prof. Werner Hohenberger. Der Nebenstromrauch enthält die gleichen giftigen und krebserregenden Substanzen wie der Hauptstromrauch, meist sogar in einer deutlich höheren Konzentration. Da sich auch Partikel an den Wänden, Tapeten, Gardinen und Möbeln abgesetzt haben und von dort wieder in die Raumluft gelangen, sind Räume, in denen das Rauchen erlaubt ist, eine kontinuierliche Quelle für die Giftstoffe des Tabaks, auch wenn dort aktuell nicht geraucht wird.

Im "Gesundheitsmonitor Bayern 2007" des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hieß es deshalb: "Eine besondere Problematik stellt die Belastung durch Tabakrauch an Orten des täglichen Lebens dar, wie auch eigene Studien des Landesamtes gezeigt haben, z.B. Erhebungen zur Tabakrauchbelastung von Kindern im familiären Zusammenhang oder Messungen zu giftigen und krebserregenden Stoffen aus dem Tabakrauch in der Raumluft von Gastronomiebetrieben".

„Trotz dieser Hinweise haben die Politiker Konsequenzen vermissen lassen. Das übernehmen jetzt die Bürger“, mahnt Hohenberger mangelende Handlungsbereitschaft der Politik an und ergänzt: „Wir wissen, dass in Deutschland jährlich über 3.300 Menschen an den Folgen des Passivrauchens sterben. Das sind vermeidbare Todesfälle!“.

Pressestelle der Deutschen Krebsgesellschaft e.V.
André Franck
Tel.: 03643 – 743749;
Fax: 03643 - 743536
E-mail: presse@krebsgesellschaft.de

PM 16.11.2009
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