Termin-Ankündigung
Mittwoch, 27. Oktober 2010
15:00 bis 18:00 Uhr
in der „Kalkscheune“
Johannisstraße 2, 10117 Berlin-Mitte
Nachdem das Kabinett den Gesetzentwurf zur Neuregulierung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) zugestimmt hat, müssen sich nun Bundesrat und Bundestag mit dem Gesetz beschäftigen, das weit reichende Einschnitte in den Klinischen Alltag mit sich bringen wird. Kernstück des Gesetzes ist die Kosten-Nutzen-Bewertung für neue Arzneimittel. Ende September findet die erste öffentliche Anhörung des Ausschusses für Gesundheit zum AMNOG statt.
Bei der Durchführung von Nutzen- und insbesondere Kosten-Nutzen-Bewertungen in der Onkologie, die in Zukunft maßgeblich für die Erstattungsfähigkeit von Therapien sein werden, ist bislang unklar, wie sich eigentlich der Nutzen definieren soll. Diese zentrale Frage wird deshalb die Krebsgesellschaft mit Vertretern der Gesundheitspolitik, Kostenträgern und Klinik am 27. Oktober 2010 im Rahmen eines aktuellen gesundheitspolitischen Brennpunktes in Berlin diskutieren.
Teilnehmer der Diksussion sind unter anderem
- Barbara Braun, Deutsche Hirntumorhilfe e. V.
- Dr. Johannes Bruns, Deutsche Krebsgesellschaft e. V.
- PD Dr. Hans-H. Dubben, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
- Prof. Dr. Werner Hohenberger, Deutsche Krebsgesellschaft e. V.
- Prof. Dr. Georg Marckmann, Universität Tübingen
- PD Dr. Matthias Perleth, Gemeinsamer Bundesausschuss
- Prof. Dr. Matthias Schrappe, Institut für Patientensicherheit
Moderation: Thomas Hegemann
Zum Hintergrund: Studien zur Bestimmung des Nutzens einer Therapie werden bislang als randomisierte klinische Studien (RCT), oft auch in Form von cross-over-Designs durchgeführt. Vorgaben der Zulassungsbehörden und vor allem ethische Bedenken können hier bereits Einfluss auf die Methodik der Studien haben, sodass ein eventueller Zusatznutzen neuer Therapien nicht in seinem vollen Umfang nachgewiesen werden kann. Da Krebs in vielen Fällen zudem einen langwierigen und individuellen Verlauf nimmt, fehlt eine vergleichbare Standardbehandlung umso häufiger, je länger sich die Erkrankung hinzieht. „Es dürfte schwierig sein Nutzen-Bewertungen auf alle Stadien des Krankheitsverlaufs und seine Therapieoptionen gleichermaßen anzuwenden. Im Klinischen Alltag kommt es eben vor, dass Patienten tatsächlich von Therapien profitieren, obwohl sie laut Studiendaten längst austherapiert wären“, weiß Dr. Johannes Bruns, Generalsekretär der Deutschen Krebsgesellschaft.
Die Sichtweisen von Politik und Versorgung laufen hier bislang auseinander. „Während die Politik den Nutzen einer Gesamtpopulation anhand von Mittelwerten im Blick hat, sind wir in der Versorgung bemüht, den individuellen Nutzen zu ermitteln: Was kommt beim Patienten an? Genau dieser Frage Rechnung tragend, haben wir in den letzten Jahren immer individuellere Therapien in der Versorgung entwickelt, die messbar die Heilungsraten und Überlebenszeiten von Krebspatienten in Deutschland verbessert haben“, so Bruns. Es laufe der Fürsorgepflicht des Staates zu wider, wenn einzelnen Patienten Erfolg versprechende Therapien verweigert werden, nur weil 20 anderen Patienten diese Therapie nichts nutzt. Hier müssten Instrumente zur Verfügung stehen, die eine zeitgemäße Versorgung erlauben.
(kh)