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08.06.2009 - Kostenübernahme bei Studienteilnahme von krebskranken Kindern
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| Krankenkassen tragen die Behandlungskosten von krebskranken Kindern auch dann, wenn diese an einer Studie mit noch nicht zugelassenen Arzneimitteln teilnehmen |
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Studien, die sich mit der Wirkung von Medikamenten bei krebskranken Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren beschäftigen, gibt es derzeit nur wenige – zu wenige, wie Experten seit längerem bemängeln. Zum ersten Mal werden nun die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Behandlung krebskranker Kinder in einer Studie übernehmen, die bislang für diese Erkrankung bei Kindern nicht zugelassene Arzneimittel testet. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Ende Mai. Damit wird eine gesetzliche Regelung geschaffen, die auf die Entwicklung wirksamerer Therapien für krebskranke Kinder und Jugendliche abzielt.
In der Studie, an der bis zum Jahr 2015 voraussichtlich 300 Kinder und Jugendliche teilnehmen werden, wird geprüft, ob die derzeit dafür noch nicht zugelassenen Wirkstoffe besser wirken als die übliche Standardbehandlung. Innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung der Studie wird dem G-BA eine Zusammenfassung der Ergebnisse zur Verfügung gestellt, die dieser in einer Kurzfassung auf seiner Homepage veröffentlichen wird.
Laut Gesetzgeber haben gesetzlich Krankenversicherte bei einer schweren Erkrankung wie Krebs im Rahmen klinischer Studien Anspruch auf eine Versorgung mit bislang für andere Erkrankungen zugelassenen Arzneimitteln. Voraussetzung ist, dass durch die Therapie eine deutliche Verbesserung gegenüber einer bereits etablierten Therapie zu erwarten ist. Diese Möglichkeit auch Kindern und Jugendlichen zu eröffnen, werten Experten als einen entscheidenden Schritt zu einer besseren Versorgung. Gerade für Minderjährige stehen bei schweren Erkrankungen oftmals nur Arzneimittel zur Verfügung, die noch nicht speziell für sie bzw. ihre Erkrankung zugelassen sind. Die neue Regelung sieht eine Finanzierung der Behandlung im Rahmen einer Studie durch die Krankenkassen vor. Dadurch werden die Eltern der erkrankten Kinder finanziell stark entlastet.
Quellen: Journal Onkologie vom 29. Mai 2009 Pressemitteilung Gemeinsamer Bundesausschuss vom 28. Mai 2009
(ks) |
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