Akkreditierung

Akkreditierung

Hinweise zur Akkreditierung



Wer kann sich in der Pressestelle akkreditieren?
Freie und fest angestellte Journalisten mit einem gültigen Presseausweis*, die tätig sind für:
  • Zeitungen, Zeitschriften
  • Nachrichtenagenturen
  • Elektronische Medien (Hörfunk, TV)
  • Online-Redaktionen
Eine Registrierung ist nicht möglich für:
  • Mitarbeiter von PR- und Werbe-Agenturen
  • Mitarbeiter von Unternehmen im Bereich Verkauf und Marketing
  • Mitarbeiter von Verlagen außerhalb des redaktionellen Bereichs wie z.B. Anzeigenabteilungen, Vertrieb, Marketing
  • Mitarbeiter von Ausstellern auf der Tagung
* Eine Registrierung ist generell nicht möglich auf der Basis von Visitenkarten und Hausausweisen von Verlagen sowie Presseausweisen, die nicht von der Innenministerkonferenz anerkannt sind. Die Pressestelle behält sich die Ablehnung einer Registrierung vor.

Angebote für registrierte Medienvertreter:
  • Zugang zu allen wissenschaftlichen Sitzungen
  • Zugang zu allen Pressekonferenzen
  • Zugang zur Ausstellung
  • Nutzung der Pressestelle und deren Ausstattung mit Telefon, Fax, Online-Zugang
Gäste der Pressestelle:
Pressestellenmitarbeiter von akademischen Institutionen und Non-Profit-Organisationen können sich als Gäste registrieren.

 


Aktualisiert am: 24.04.12 - 10:07

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